Überraschend haben Hans im Glück und die Paniceus Gastro Systemzentrale als Betreiberin der Peter-Pane-Restaurants mit Zustimmung ihrer Gesellschafter alle Rechtsstreitigkeiten einvernehmlich beigelegt.
Nach der gegenseitigen Aufkündigung des Franchisevertrages hatte es mehrere gerichtliche Verfahren gegeben. Hierbei ging es vor allem um Schadenersatzforderungen und Markenschutz. Diese Streitigkeiten sind zwischen den Parteien in einer außergerichtlichen Einigung abschließend geklärt worden. Offene Forderungen verbleiben nach dieser Einigung nicht mehr. Sowohl Hans im Glück als auch Peter Pane können mit den bestehenden Konzepten weitergeführt werden.
Über den Inhalt des Vergleiches haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart, lassen aber verlauten, dass die Verhandlungen zum Vergleich beiderseits sehr kooperativ und auf Augenhöhe geführt wurden.