Anzeige
Verbände Aktuell | 20.03.2020

Gegenseitige Vorwürfe

Fotostrecke Cafe Betrieb Theke Das Gastgewerbe ist elementar von den Folgen der Coronakrise betroffen. Viele Betriebe müssen ihre Öffnungszeiten einschränken oder haben bereits komplett geschlossen / Motivbild: www.pixabay.com

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) wirft dem DEHOGA vor, die Beschäftigten im Gastgewerbe während der derzeitigen Coronakrise im Regen stehen zu lassen. Der DEHOGA Bundesverband hält dagegen.

Adjan: „Arbeitgeber lassen ihre Beschäftigen im Regen stehen“

Die Arbeitgeber des Gastgewerbes fordern vom Staat Hilfen in Milliardenhöhe, entziehen sich aber ihrer sozialen Verantwortung und lassen ihre Beschäftigten im Regen stehen“, sagt Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der NGG. Der DEHOGA weigere sich, angesichts der Coronavirus-Pandemie einen Tarifvertrag über Kurzarbeit mit der NGG abzuschließen. Der DEHOGA fordere angesichts der dramatischen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf das Gastgewerbe, die es unbestritten gibt, vom Staat umfassende Unterstützung zur Rettung der Unternehmen in Höhe von Milliarden Euro. Das schriftliche Angebot der Gewerkschaft NGG von Dienstag dieser Woche, einen bundesweiten Tarifvertrag zur Kurzarbeit mit der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und einem Kündigungsschutz auch nach der Kurzarbeit hätte der DEHOGA unbeantwortet gelassen. Einzelne Landesverbände hätten zudem rigoros abgelehnt, nur einen Cent mehr als das staatlich zugesicherte Kurzarbeitergeld zu zahlen. Dass der Abschluss eines Tarifvertrages in einer Rekordzeit innerhalb von 24 Stunden möglich sei, habe der andere große Arbeitgeberverband der Branche, der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), der Unternehmen wie McDonald’s, Burger King, Nordsee, Starbucks oder Pizza Hut vertritt, unter Beweis gestellt. Mit ihm hat die NGG einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit – mit Aufstockung auf 90 Prozent des Nettogehaltes und Kündigungsschutz von zwei Monaten nach der Kurzarbeit – abgeschlossen.

Hartges: „Betriebswirtschaftlicher Irrsinn“

Betriebe in Hotellerie und Gastronomie und ihre Beschäftigten stehen durch das vollständige Wegbrechen der Umsätze gleichermaßen mit dem Rücken an der Wand. Der DEHOGA tue gerade alles, um politisch zu erreichen, dass die verheerenden Folgen der Corona-Krise durch staatliche Hilfen abgefedert werden. Nur so, nicht durch unerfüllbare Forderungen an die Arbeitgeber, deren Liquidität gerade gegen Null schrumpft, könne ein Schutzschirm über Betriebe und Beschäftigte aufgespannt werden. Der DEHOGA hätte bereits in der letzten Woche der Gewerkschaft NGG den Vorschlag zu einem Tarifvertrag Kurzarbeit unterbreitet. Die NGG hat jedoch als Minimalforderung für die Aufnahme von Verhandlungen verlangt, dass die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des Nettoeinkommens aufstocken und bis zwei Monate nach Ende der Kurzarbeit auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten.

„Glücklicherweise sind die allermeisten Beschäftigen und sehr viele Betriebsräte realitätsnäher und weitsichtiger als die Funktionäre der Gewerkschaft NGG. Sie wissen, dass ihnen Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber nichts nutzen, wenn es diesen Arbeitgeber nicht mehr gibt und verständigen sich gemeinsam auf vernünftige Vereinbarungen zur Kurzarbeit“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Wenn wir jetzt für die Branche kämpfen, tun wir das für Betriebe und Beschäftigte. Nur gemeinsam werden wir diese außerordentliche Herausforderung meistern.“

Viele gastgewerbliche Betriebe sind bereits ganz oder weitgehend geschlossen; weitere Einschränkungen sind zu erwarten. Es gibt nahezu keine Umsätze mehr, die Kosten jedoch laufen weiter. Tausende Betriebe stehen kurz vor der Insolvenz und angekündigte staatliche Hilfen sind noch nicht da beziehungsweise greifen nicht. Es ist nicht abzusehen, wie lange diese Lage anhält. „In einer solchen Situation wäre es absolut unverantwortlich von uns als Verband, den Unternehmen durch einen Tarifvertrag mit hohen Zuschusszahlungen weitere finanzielle Lasten aufzubürden und Handlungsspielräume zu nehmen“, macht Hartges deutlich: „Kurzarbeit soll dazu dienen, Betriebe von Lohnkosten zu entlasten und gleichzeitig Arbeitsplätze zu erhalten. In der Umsetzung ist das für die Betriebe jetzt schon schwer genug, wie wir am gigantischen Beratungsbedarf unserer Mitglieder sehen. Wenn die tariflichen Bedingungen für Kurzarbeit diese aber so massiv verteuern, wie die NGG sich das vorstellt, geschieht das Gegenteil. Betrieben bleibt keine andere Möglichkeit mehr als die Freisetzung von Mitarbeitern oder die Insolvenz. Das ist betriebswirtschaftlicher Irrsinn und sozial unverantwortlich.“

www.dehoga.de

www.ngg.net


Beiträge, die Sie auch interessieren könnten

Anzeige
Verbände Aktuell Gegenseitige Vorwürfe Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) wirft dem DEHOGA vor, die Beschäftigten im Gastgewerbe während der derzeitigen Coronakrise im Regen stehen zu lassen. Der DEHOGA Bundesverband hält dagegen.Adjan: „Arbeitgeber lassen ihre Beschäftigen im Regen stehen“„Die Arbeitgeber des Gastgewerbes fordern vom Staat Hilfen in Milliardenhöhe, entziehen sich aber ihrer sozialen Verantwortung und lassen ihre Beschäftigten im Regen stehen“, sagt Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der NGG. Der DEHOGA weigere sich, angesichts der Coronavirus-Pandemie einen Tarifvertrag über Kurzarbeit mit der NGG abzuschließen. Der DEHOGA fordere angesichts der dramatischen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf das Gastgewerbe, die es unbestritten gibt, vom Staat umfassende Unterstützung zur Rettung der Unternehmen in Höhe von Milliarden Euro. Das schriftliche Angebot der Gewerkschaft NGG von Dienstag dieser Woche, einen bundesweiten Tarifvertrag zur Kurzarbeit mit der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und einem Kündigungsschutz auch nach der Kurzarbeit hätte der DEHOGA unbeantwortet gelassen. Einzelne Landesverbände hätten zudem rigoros abgelehnt, nur einen Cent mehr als das staatlich zugesicherte Kurzarbeitergeld zu zahlen. Dass der Abschluss eines Tarifvertrages in einer Rekordzeit innerhalb von 24 Stunden möglich sei, habe der andere große Arbeitgeberverband der Branche, der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), der Unternehmen wie McDonald’s, Burger King, Nordsee, Starbucks oder Pizza Hut vertritt, unter Beweis gestellt. Mit ihm hat die NGG einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit – mit Aufstockung auf 90 Prozent des Nettogehaltes und Kündigungsschutz von zwei Monaten nach der Kurzarbeit – abgeschlossen.Hartges: „Betriebswirtschaftlicher Irrsinn“Betriebe in Hotellerie und Gastronomie und ihre Beschäftigten stehen durch das vollständige Wegbrechen der Umsätze gleichermaßen mit dem Rücken an der Wand. Der DEHOGA tue gerade alles, um politisch zu erreichen, dass die verheerenden Folgen der Corona-Krise durch staatliche Hilfen abgefedert werden. Nur so, nicht durch unerfüllbare Forderungen an die Arbeitgeber, deren Liquidität gerade gegen Null schrumpft, könne ein Schutzschirm über Betriebe und Beschäftigte aufgespannt werden. Der DEHOGA hätte bereits in der letzten Woche der Gewerkschaft NGG den Vorschlag zu einem Tarifvertrag Kurzarbeit unterbreitet. Die NGG hat jedoch als Minimalforderung für die Aufnahme von Verhandlungen verlangt, dass die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des Nettoeinkommens aufstocken und bis zwei Monate nach Ende der Kurzarbeit auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten.„Glücklicherweise sind die allermeisten Beschäftigen und sehr viele Betriebsräte realitätsnäher und weitsichtiger als die Funktionäre der Gewerkschaft NGG. Sie wissen, dass ihnen Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber nichts nutzen, wenn es diesen Arbeitgeber nicht mehr gibt und verständigen sich gemeinsam auf vernünftige Vereinbarungen zur Kurzarbeit“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Wenn wir jetzt für die Branche kämpfen, tun wir das für Betriebe und Beschäftigte. Nur gemeinsam werden wir diese außerordentliche Herausforderung meistern.“Viele gastgewerbliche Betriebe sind bereits ganz oder weitgehend geschlossen; weitere Einschränkungen sind zu erwarten. Es gibt nahezu keine Umsätze mehr, die Kosten jedoch laufen weiter. Tausende Betriebe stehen kurz vor der Insolvenz und angekündigte staatliche Hilfen sind noch nicht da beziehungsweise greifen nicht. Es ist nicht abzusehen, wie lange diese Lage anhält. „In einer solchen Situation wäre es absolut unverantwortlich von uns als Verband, den Unternehmen durch einen Tarifvertrag mit hohen Zuschusszahlungen weitere finanzielle Lasten aufzubürden und Handlungsspielräume zu nehmen“, macht Hartges deutlich: „Kurzarbeit soll dazu dienen, Betriebe von Lohnkosten zu entlasten und gleichzeitig Arbeitsplätze zu erhalten. In der Umsetzung ist das für die Betriebe jetzt schon schwer genug, wie wir am gigantischen Beratungsbedarf unserer Mitglieder sehen. Wenn die tariflichen Bedingungen für Kurzarbeit diese aber so massiv verteuern, wie die NGG sich das vorstellt, geschieht das Gegenteil. Betrieben bleibt keine andere Möglichkeit mehr als die Freisetzung von Mitarbeitern oder die Insolvenz. Das ist betriebswirtschaftlicher Irrsinn und sozial unverantwortlich.“www.dehoga.dewww.ngg.net

Anmelden


Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos registrieren!

Passwort vergessen?

Kostenlose Registrierung


Sie haben bereits einen Zugang? Zum Login!

Passwort vergessen


Diese Website verwendet Cookies. Indem Sie die Website und ihre Angebote nutzen und weiter navigieren, akzeptieren Sie diese Cookies. Dies können Sie in Ihren Browsereinstellungen ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.