Ein Münchner Gastronom hat vor dem Landgericht München eine Klage gegen seine Versicherung gewonnen, die die gesamte Branche aufhören lässt. Der DEHOGA Bayern begrüßt das Urteil, aufgrund dessen die Versicherung dem Kläger für die coronabedingte Schließung seines Betriebes die gesamte Versicherungssumme der Betriebsschließungsversicherung zahlen muss.
DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert: „Wir freuen uns, dass sich unser Mitglied Christian Vogler hier durchsetzen konnte. Wir sehen das Urteil als wegweisend an, folgt es doch unserer Auffassung, dass grundsätzlich Versicherungsschutz in der Betriebsschließungsversicherung besteht. Auch wenn abzuwarten ist, ob dieses Urteil in den höheren Instanzen Bestand halten wird, so ist es doch ein für unsere Gastronomen enorm wichtiges Signal. Aus diesem Grund wäre zu begrüßen, wenn die Versicherungswirtschaft das Urteil zum Anlass nimmt, ihre teilweise harte und abweisende Haltung zu überdenken und die Ansprüche der Versicherungsnehmer nunmehr vollumfassend zu erfüllen.“