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Verbände Aktuell | 28.08.2018

„Ein erster richtiger Schritt“

Motivbild: www.pexels.com

Der DEHOGA Bayern begrüßt das durch Bundesinnenminister Horst Seehofer vorgelegte Eckpunkte-Papier für ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz. Mit diesem will die Bundesregierung das Fachkräftekonzept neu ausrichten und sich auf drei Bereiche konzentrieren.

Dieses sind die inländischen, die europäischen und die internationalen Fachkräftepotenziale. Kriterien für die Einwanderung sollen die berufliche Qualifikation, das Alter, deutsche Sprachkenntnisse, ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Sicherung des Lebensunterhalts in angemessener Weise sein. Das Papier sei bereits mit dem Wirtschafts- und Arbeitsministerium abgestimmt und solle schnellstmöglich ins Kabinett.

Zudem sollen, wenn ein Arbeitsplatz und eine anerkannte Qualifikation vorliegen, neben Hochschulabsolventen auch Fachkräfte aus Drittländern mit qualifizierter Berufsausbildung in Deutschland arbeiten dürfen. Es ist geplant, die Beschränkung auf Engpassberufe, die so genannten „Mangelberufe“, sowie die Vorrangprüfung für inländische Bewerber wegfallen zu lassen. Auch die Gleichwertigkeitsprüfung der beruflichen Qualifikationen sollen möglichst schnell und unkompliziert durchgeführt werden. „Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz ist bei dem akuten Fachkräftebedarf im bayerischen Gastgewerbe, der sich zu einem bedeutenden Wirtschafts-Risiko entwickelt hat, der richtige Weg“, sagt Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern. „Geordnete Zuwanderung mit der Voraussetzung eines vorhandenen Arbeitsplatzes schafft für alle Beteiligten Potentiale, Chancen aber auch Pflichten. Das bayerische Gastgewerbe begrüßt die Eckpunkte als Schritt in die richtige Richtung. Jedoch muss zwingend eine praxisnahe Umsetzbarkeit mit niederschwelliger Bürokratie insbesondere bei der Feststellung von beruflichen Qualifikationen erfolgen. Für Gewerbezweige mit großem Bedarf – wie das Gastgewerbe – sollten ausländische Fachkräfte mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen auch ohne formalen Abschluss einen Arbeitsmarktzugang erhalten, wenn sie einen Arbeitsplatz haben.“

Zudem betont das bayerische Gastgewerbe, dass die volle Gleichwertigkeit einer ausländischen mit einer deutschen Ausbildung nicht Voraussetzung dafür sein darf, dass ein Bewerber in einem Hotel oder Restaurant als Fachkraft eingesetzt werden kann. Deshalb sollen auch eine Teilanerkennung, ergänzt durch Weiterbildungen, oder eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zum tariflichen Facharbeitergehalt ausreichen.

www.dehoga-bayern.de


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Verbände Aktuell „Ein erster richtiger Schritt“ Der DEHOGA Bayern begrüßt das durch Bundesinnenminister Horst Seehofer vorgelegte Eckpunkte-Papier für ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz. Mit diesem will die Bundesregierung das Fachkräftekonzept neu ausrichten und sich auf drei Bereiche konzentrieren.Dieses sind die inländischen, die europäischen und die internationalen Fachkräftepotenziale. Kriterien für die Einwanderung sollen die berufliche Qualifikation, das Alter, deutsche Sprachkenntnisse, ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Sicherung des Lebensunterhalts in angemessener Weise sein. Das Papier sei bereits mit dem Wirtschafts- und Arbeitsministerium abgestimmt und solle schnellstmöglich ins Kabinett.Zudem sollen, wenn ein Arbeitsplatz und eine anerkannte Qualifikation vorliegen, neben Hochschulabsolventen auch Fachkräfte aus Drittländern mit qualifizierter Berufsausbildung in Deutschland arbeiten dürfen. Es ist geplant, die Beschränkung auf Engpassberufe, die so genannten „Mangelberufe“, sowie die Vorrangprüfung für inländische Bewerber wegfallen zu lassen. Auch die Gleichwertigkeitsprüfung der beruflichen Qualifikationen sollen möglichst schnell und unkompliziert durchgeführt werden. „Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz ist bei dem akuten Fachkräftebedarf im bayerischen Gastgewerbe, der sich zu einem bedeutenden Wirtschafts-Risiko entwickelt hat, der richtige Weg“, sagt Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern. „Geordnete Zuwanderung mit der Voraussetzung eines vorhandenen Arbeitsplatzes schafft für alle Beteiligten Potentiale, Chancen aber auch Pflichten. Das bayerische Gastgewerbe begrüßt die Eckpunkte als Schritt in die richtige Richtung. Jedoch muss zwingend eine praxisnahe Umsetzbarkeit mit niederschwelliger Bürokratie insbesondere bei der Feststellung von beruflichen Qualifikationen erfolgen. Für Gewerbezweige mit großem Bedarf – wie das Gastgewerbe – sollten ausländische Fachkräfte mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen auch ohne formalen Abschluss einen Arbeitsmarktzugang erhalten, wenn sie einen Arbeitsplatz haben.“Zudem betont das bayerische Gastgewerbe, dass die volle Gleichwertigkeit einer ausländischen mit einer deutschen Ausbildung nicht Voraussetzung dafür sein darf, dass ein Bewerber in einem Hotel oder Restaurant als Fachkraft eingesetzt werden kann. Deshalb sollen auch eine Teilanerkennung, ergänzt durch Weiterbildungen, oder eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zum tariflichen Facharbeitergehalt ausreichen.www.dehoga-bayern.de

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