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Verbände Aktuell | 11.08.2021

Dringlichkeiten erkannt

„Es ist nicht zu verstehen, dass hier immer noch alles beim Alten bleibt“, sagt Haakon Herbst, Regionalpräsident des DEHOGA NRW, hinsichtlich des Beibehaltens der Sieben-Tages-Inzidenz als Bewertungsmaßstab bei Corona-Maßnahmen „Es ist nicht zu verstehen, dass hier immer noch alles beim Alten bleibt“, sagt Haakon Herbst, Regionalpräsident des DEHOGA NRW, hinsichtlich des Beibehaltens der Sieben-Tages-Inzidenz als Bewertungsmaßstab bei Corona-Maßnahmen / Foto: DEHOGA NRW

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein-Westfalen (DEHOGA NRW) reagiert auf die beschlossenen Maßnahmen der Ministerpräsidentenkonferenz. In Bezug auf die Corona-Pandemie wird es demnach keinen erneuten Lockdown geben. Allerdings wurde erneut kein neues und geeignetes Konzept präsentiert, das neben der Sieben-Tage-Inzidenz endlich andere relevante Faktoren als Grundlage für Maßnahmen mit einbezieht.

Allerdings wurden die Erwartungen des Verbands, dass es keine derart einseitigen Benachteiligungen der Gastgewerbe Branche geben darf, ernst genommen. Es soll für Getestete keine Zugangsbeschränkungen geben. Auch die Zusage zur Verlängerung der Überbrückungshilfen gibt, laut DEHOGA NRW, etwas mehr an dringend notwendiger Planungssicherheit.

Laut des Verbands ist es zu begrüßen, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz ausführlich mit der Dringlichkeit der Schadensbeseitigung sowie der Aufarbeitung der Folgen der Flutkatastrophe im Juli beraten hat und Maßnahmen verabredete. „Es sind umfangreiche, schnelle und unbürokratische Hilfen für die Betroffenen dringend notwendig“, betont Haakon Herbst, Regionalpräsident des DEHOGA NRW.

Hinter den Erwartungen

Laut dem DEHOGA NRW, ist es völlig unverständlich, dass es nach wie vor kein angepasstes Konzept gibt, das für die verschärften Zugangsregelungen weitere Kriterien neben der Sieben-Tages-Inzidenz zur Bewertung heranzieht. Zwar wurde darüber gesprochen, dass andere Faktoren, wie die Impfquote oder die Auslastung der Krankenhäuser miteinbezogen werden sollen. Derzeit ist dafür aber immer noch keine Formel festgelegt worden.

„Es ist nicht zu verstehen, dass hier immer noch alles beim Alten bleibt“, reklamiert Herbst. Die Frage der Verhältnismäßigkeit der jetzt beschlossenen Maßnahmen und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgeben, mit der Schwelle eines Inzidenzwertes von 35 zu arbeiten, wird, laut Verband, wahrscheinlich auch juristisch zu prüfen sein. „Wir erwarten jetzt für die Umsetzung in der nächsten Corona-Schutzverordnung, dass die inzwischen bekannten und relevanten Faktoren mit berücksichtigt werden“, so Herbst. Es müsse auch möglich sein, Clubs und Diskotheken wieder öffnen zu können.

Der Verband spricht sich positiv für den Umgang mit dem Impfen aus: Richtigerweise sollen mehr Anstrengungen unternommen werden, die Impfquote zu erhöhen und für das Impfen als wichtigsten Baustein in der Pandemiebewältigung zu werben. Das wird eine zentrale Aufgabe des Staates sein. Wichtig sei allerdings auch, dass die Testinfrastruktur aufrecht erhalten bleibt. Auch wenn das Testen kostenpflichtig wird, müsse sichergestellt sein, dass zumindest die Bürger, die sich nicht impfen lassen können, eine einfache Möglichkeit haben, sich testen zu lassen.

Alles in allem bleiben die Beschlüsse laut des Verbands in wichtigen Punkten hinter den Erwartungen zurück und es bleibt die Forderung an die Politik nach einem Konzept, neben den Inzidenzwerten, die geeigneten Faktoren zusammenzuführen, um endlich weg von Einschränkungen, hin zu einer Normalität im Leben mit dem Corona-Virus zu gelangen.

www.dehoga-nrw.de

 


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