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Verbände Aktuell | 12.01.2022

DEHOGA Bayern begrüßt Ministerrat-Beschlüsse

DEHOGA Bayern Angela Inselkammer Angela Inselkammer zur Nicht-Umsetzung der 2Gplus-Regel in der bayerischen Gastronomie: „Das ist die richtige Entscheidung, da auch der Expertenrat der Bundesregierung im Vorfeld der MPK keinerlei Handlungsbedarf in der Gastronomie gesehen hat. Wir danken stellvertretend Ministerpräsident Markus Söder, dass er mit Augenmaß entschieden hat." / Foto: DEHOGA Bayern

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt die Beschlüsse des gestrigen Ministerrates, die 2Gplus-Regel nicht umzusetzen.

Verbandspräsidentin Angela Inselkammer erläuterte: „Das ist die richtige Entscheidung, da auch der Expertenrat der Bundesregierung im Vorfeld der MPK keinerlei Handlungsbedarf in der Gastronomie gesehen hat. Wir danken stellvertretend Ministerpräsident Markus Söder, dass er mit Augenmaß entschieden hat. Denn anders als in anderen Ländern sind in Bayern Schankwirtschaften, Bars, Clubs und Diskotheken bereits seit langem komplett geschlossen. Zudem sind in bayerischen Betrieben, ebenfalls im Gegensatz zu anderen Ländern, auch laute Musik und Tanzen verboten, darüber hinaus gelten bei uns mit die schärfsten Sperrzeitregelungen. Vor diesem Hintergrund, aber auch weil es nur bei einem Prozent aller entsprechenden behördlichen Kontrollen im Gastgewerbe Beanstandungen gab, stellte sich sehr wohl die Frage, ob 2Gplus einen infektiologischen Mehrwert gehabt hätte und damit verhältnismäßig gewesen wäre.“

Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern: „Es ist richtig, dass Bayern einen praktikablen und vernünftigen Weg im Sinne des Infektionsgeschehens und der Betriebe geht. Nachdem Omikron wohl ansteckender, aber nicht gefährlicher als die bisherigen Virusvarianten ist, ist auch die angekündigte Änderung der Hotspot-Regelung der richtige Weg. Unsere Betriebe, Mitarbeiter und Gäste brauchen möglichst viel Planbarkeit und Sicherheit.“

Geppert ergänzte, dass die Verbesserungen der Wirtschaftshilfen entscheidend seien: „Die Verschlechterung der Überbrückungshilfe IV im Vergleich zu III bei der Kostenerstattung und Eigenkapitalquote muss dringend zurückgenommen werden. Auch beim Kurzarbeitergeld braucht es wieder eine vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge, um Zahlungsunfähigkeiten zu verhindern.“ Sein Fazit: „Es braucht eine gemeinsame Kraftanstrengung, um die Vielfalt des bayerischen Gastgewerbes mit hunderttausenden Arbeitsplätzen zu erhalten. Auch die Entfristung der Mehrwertsteuerreduzierung auf Speisen unter Einbezug der Getränke wäre jetzt ein motivierendes Signal zum Durchhalten; sie muss kommen, um später Durchstarten zu können.“

www.dehoga-bayern.de


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