Branchennews | 26.05.2023

Verpackungssteuer rechtens

Mülleimer Die Tübinger Verpackungssteuer ist im Wesentlichen rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Mit den Einnahmen soll unter anderem Müll auf dem Stadtgebiet reduziert werden / Foto: Motivbild www.pixabay.com

Die Tübinger Verpackungssteuer ist im Wesentlichen rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig diese Woche entschieden. Dagegen geklagt hatte eine Franchise-Nehmerin von McDonalds in Tübingen.

Seit Januar 2022 gilt in Tübingen materialunabhängig eine Steuer auf Einwegverpackungen. Damit sollen Einnahmen für den städtischen Haushalt erzielt und Müll auf dem Stadtgebiet reduziert werden ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen gesetzt werden. Besteuert werden Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, „sofern Speisen und Getränke darin beziehungsweise damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares Take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden“. Die Steuer beträgt für jede Einwegverpackung 0,50 Euro, für jedes Einwegbesteck(-set) 0,20 Euro. Der Steuersatz pro Einzelmahlzeit ist auf maximal 1,50 Euro begrenzt.

Die Franchise-Nehmerin von McDonalds aus Tübingen klagte dagegen und hatte vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg Erfolg (Aktenzeichen: 2 S 3814/20). Der VGH erklärte die Satzung insgesamt für unwirksam mit der Begründung, dass es sich hierbei nicht um eine örtliche Steuer handele. Außerdem sah man eine Unvereinbarkeit mit dem Bundesabfallrecht. Auf die Revision der Stadt Tübingen hin hat das Bundesverwaltungsgericht nun die kommunale Steuer für überwiegend rechtmäßig erklärt (Aktenzeichen: BVerwG 9 CN 1.22). Damit stehen Städten und Gemeinden ab sofort Maßnahmen gegen Einweg-Verpackungen zur Verfügung.

DUH stellt Forderungen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und fordert alle Städte und Kommunen auf, noch in diesem Jahr eine Einweg-Verpackungssteuer nach Tübinger Vorbild einzuführen. Dazu hat die DUH formelle Anträge in den 302 größten deutschen Städte gestellt. Damit zündet die DUH im Rahmen ihrer Kampagne „Plastikfreie Städte“ eine zweite Stufe und zeigt den für die Umsetzung verantwortlichen Stadtverwaltungen mit höchstrichterlicher Bestätigung auf, wie sie rechtskonforme kommunale Einwegsteuern für Fastfood- und to-go-Speiseverpackungen erlassen können. Ziel ist die Vermeidung von Einweg-Plastikmüll, Klima- und Ressourcenschutz. Bereits seit 2020 fordert die DUH als zentrale Maßnahme ihrer Initiative „Plastikfreie Städte“ die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz haben bereits erste Städte angekündigt, eine Steuer auf Takeaway-Verpackungen zu prüfen. Bundesweite Regelungen wie die seit 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie bringe, so die DUH in einer Pressemitteilung, bislang nicht den dringend benötigten Umschwung auf Mehrweg, weil sie lediglich ein Angebot, aber nicht die Nutzung und auch nicht die Incentivierung von Mehrwegverpackungen vorschreibe. Eine örtliche Verbrauchssteuer auf to-go-Verpackungen setze hingegen direkte finanzielle Anreize bei der Gastronomie sowie bei den Verbrauchern, Mehrwegalternativen ernsthaft zu bewerben und in der Breite zu nutzen.


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