Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni 2022 dem Gesetz zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro zum 1. Oktober 2022 zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf brutto zwölf Euro je Zeitstunde umgesetzt.
„Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit. Von der Erhöhung profitieren über sechs Millionen hart arbeitende Menschen, vor allem in Ostdeutschland und vor allem Frauen. Die Anhebung kommt insbesondere den Leuten zugute, die in der Pandemie dieses Land am Laufen gehalten haben“, so Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales.
Die Mindestlohnhöhe von zwölf Euro entspricht ungefähr 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland – eine Richtgröße, die im europäischen Diskurs für einen angemessenen Mindestschutz empfohlen wird. Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns erfolgen weiterhin auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission.