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Verbände Aktuell | 11.08.2021

Gespaltene Meinung

„Wir hätten uns mehr Mut zu mehr Selbstverantwortung und weniger Verbote gewünscht“, sagt DEHOGA-Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer „Wir hätten uns mehr Mut zu mehr Selbstverantwortung und weniger Verbote gewünscht“, sagt DEHOGA-Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer / Foto: DEHOGA Bayern

Die Ergebnisse der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz beurteilt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bayern) zwiespältig. „Wir hätten uns mehr Mut zu mehr Selbstverantwortung und weniger Verbote gewünscht“, so Präsidentin Angela Inselkammer. „Positiv ist, dass kein erneuter Lockdown thematisiert wurde. Das klare Bekenntnis, dass eine Schließung des Gastgewerbes zumindest für Geimpfte und Genesene definitiv ausgeschlossen ist, ist ein wichtiges Signal an alle Unternehmer und Beschäftigte.“

Positiv gewertet wird auch, dass es für Getestete keine Zugangsbeschränkungen zu gastgewerblichen Betrieben gibt. „Hier wurden unsere Argumente, dass es keine weitere einseitige Benachteiligung unserer Branche geben dürfe, ernst genommen“, so Inselkammer, „ein Zugang nur für Geimpfte und Genesene wäre auch rechtlich bedenklich gewesen“. Auch die Zusage zur Verlängerung der Überbrückungshilfen und dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld, bewertet der Verband als positiv.

Kein Verständnis hat der DEHOGA Bayern hingegen, dass der Maßstab für verschärfte Zugänge erneut einzig und allein der Sieben-Tage-Inzidenzwert sein soll. Es wird zwar von weiteren Faktoren geredet, aber entscheidend für die 3G-Regel ist der Inzidenzwert. „Hier bleibt auch nach eineinhalb Jahren Pandemie alles beim Alten. Die Frage ist nur, ob das Alte angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse immer das Bessere ist“, so Inselkammer. Das in diesem Zusammenhang der Inzidenzwert von 50 auf 35 sogar herabgesetzt wurde, ist nicht nachvollziehbar. Die Frage wird zudem sein, wie die Testinfrastruktur ab Oktober aufrechterhalten werden soll. Auch wenn Tests kostenpflichtig sind, so müsse ja zumindest die Möglichkeit für die Bürger bestehen bleiben, insbesondere für diejenigen, die sich nicht impfen lassen können. Nachdem laut Beschluss mittlerweile jedem Bürger ein Impfangebot gemacht werden kann, bleibt zudem die Frage, wie lange Grundrechtseinschränkungen noch gerechtfertigt sind.

www.dehoga-bayern.de


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