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Verbände Aktuell | 25.03.2020

DEHOGA und IHA fordern Nothilfeprogramm

Closed Schild geschlossen Aufgrund der Coronakrise sind bundesweit gastgewerbliche Betriebe geschlossen. DEHOGA und IHA fordern von der Bundesregierung ein Nothilfeprogramm / Motivbild: www.pixabay.com

Deutschlands Restaurants und Hotels fordern ein Corona-Nothilfeprogramm für das Gastgewerbe. Der DEHOGA Bundesverband und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben sich daher in einem gemeinsamen Brief an die Bundeskanzlerin und die zuständigen Minister gewandt.

„Die bislang von der Bundesregierung vorgesehenen Rettungsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind entweder für sehr große Unternehmen oder sehr kleine Wirtschaftseinheiten konzipiert und tragen den Besonderheiten im mittelständisch geprägten Gastgewerbe nicht hinreichend Rechnung. Wir befürchten daher, dass die Hilfen in unserer Branche nicht greifen werden“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), und mahnt Nachbesserungen an. „Wir haben uns daher am Dienstag mit einem gemeinsamen Brief an die Bundeskanzlerin und die zuständigen Bundesminister gewandt, damit die Zielsetzung der Bundesregierung, kein Unternehmen und kein Job solle in der Krise verloren gehen, auch für unsere besonders betroffene Branche gilt“, ergänzt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Aus Sicht von DEHOGA und IHA muss bei den folgenden Maßnahmen im Sinne eines gastgewerblichen Nothilfeprogramms dringend nachgebessert werden:

1. Der Entwurf der vertragsrechtlichen Regelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie sieht eine Aussetzung der Pflicht zur Zahlung von Mieten und Pachten vor. Das ist aber lediglich eine Stundung und hilft den Unternehmen in Hotellerie und Gastronomie nicht, da anders als in fast allen Wirtschaftsbereichen Umsätze im Gastgewerbe nicht nachgeholt werden können. Deshalb sollte im Gesetz eine explizite Formulierung dahingehend aufgenommen werden, dass bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage für Pacht- und Mietverhältnisse ein angemessener Interessenausgleich zwischen den Parteien zu suchen ist, zum Beispiel eine hälftige Lastenteilung.

2. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds sollte ausdrücklich auch Unternehmen mit weniger als 43 Millionen Euro Bilanzsumme, 50 Millionen Euro Umsatz und weniger als 249 Arbeitnehmer zugänglich sein. Er sollte zur Stabilisierung der Vertragsverhältnisse explizit auch für die Abdeckung von Miet- und Pachtzahlungen in Form verlorener Zuschüsse offenstehen.

3. Die über die Hausbanken konstruierten Liquiditätshilfemaßnahmen von Bund und Ländern drohen bei einer Vielzahl der gastgewerblichen Betriebe aufgrund der Bearbeitungsengpässe der Banken, der Pflicht zur Prüfung der Fortführungsaussichten und des schlechten allgemeinen Branchenratings nicht zu wirken. Es müssen daher die bankenaufsichtsrechtlichen Regeln (Basel I – III) temporär ausgesetzt werden und eine staatliche Haftungsfreistellung von nahezu 100 Prozent vorgesehen werden. Das EU-Beihilferecht ist insofern noch einmal kurzfristig anzupassen.

4. Den erheblichen Folgen der Engpässe in der Bearbeitung der Anträge auf Kurzarbeitergeld auf die massiv angespannte Liquidität gastgewerblicher Unternehmen sollten umgehend durch die Gewährleistung unbürokratischer Abschlagszahlungen schon Ende März/Anfang April entgegengewirkt werden. Das wäre ein effektiver Beitrag zur Schadensbegrenzung. Eine Einbeziehung der Auszubildenden in das Kurzarbeitergeld vom ersten Tag an sollte schnell und pragmatisch ermöglicht werden. Auch angesichts des erheblichen kurzfristigen Arbeitskräftebedarfs anderer Branchen, wie z.B. dem Einzelhandel und der Landwirtschaft, sollte unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine anrechnungsfreie Nebentätigkeit trotz Kurzarbeitergeldbezug pauschal zwecks Nothilfe gestattet werden.

5. Die Bundesregierung sollte eine Klarstellung im Infektionsschutzgesetz vornehmen, dass bei Vorliegen einer Allgemeinverfügung zur Schließung von Betrieben oder erheblichen Einschränkung deren Geschäftsbetriebs ein Schadensersatzanspruch (mit Rückwirkung) zusteht.

„Ohne diese Korrekturen drohen gastgewerbliche Betriebe, insbesondere mit mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, durch das Raster der staatlichen Hilfsprogramme zu fallen. Auch mit Blick auf die Kleinstunternehmen und die vorgesehenen Sofortmaßnahmen sind wir skeptisch, ob diese ausreichend sind. Die von uns vorgeschlagenen Nachbesserungen müssen daher noch im Laufe dieser Woche unbedingt auf den Weg gebracht werden, um irreparablen Schaden von den Unternehmern und Beschäftigten in Hotellerie in Gastronomie abzuwenden“, fordern Guido Zöllick und Otto Lindner.

www.dehoga.de

www.hotellerie.de


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