Branchennews | 23.09.2022

Gesenkte Mehrwertsteuer soll bis Ende 2023 bleiben

Speisen in der Gastronomie Die gesenkte Mehrwertsteuer von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie bleibt für ein weiteres Jahr / Motivbild: www.pixabay.com

Die gesenkte Mehrwertsteuer von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie soll für ein weiteres Jahr bleiben. Die Ampelkoalition hatte Anfang September bereits eine Verlängerung angekündigt, ohne eine konkrete Frist zu nennen. Nun soll der reduzierte Satz bis zum 31. Dezember 2023 gelten.

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie war während der Corona-Pandemie von 19 auf sieben Prozent reduziert worden, um Restaurants zu entlasten. Ursprünglich sollte sie Ende dieses Jahres auslaufen. Nun hat sich auch der Haushaltsausschuss für die Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gastronomieleistungen ausgesprochen: „Durch die Corona-Pandemie sind Verhaltensänderungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern eingetreten, die eine stärkere Substituierbarkeit von geliefertem oder mitgenommenem Essen und zum Beispiel gelieferten Kochboxen mit dem Essen in einem Gastronomiebetrieb nahelegen. Da geliefertes oder mitgenommenes Essen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt, ist es zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen geboten, die Steuersatzermäßigung für Gastronomieleistungen zu verlängern. Ob die beschriebenen Verhaltensänderungen dauerhaft sind, bleibt jedoch zunächst abzuwarten. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen soll vor diesem Hintergrund zunächst um ein weiteres Jahr bis Ende 2023 verlängert werden“, heißt es im Dokument des Haushaltsausschusses zur Sitzung am 21. September.

Der Bundesrat berät am 7. Oktober darüber.

www.bundestag.de


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Branchennews Gesenkte Mehrwertsteuer soll bis Ende 2023 bleiben Die gesenkte Mehrwertsteuer von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie soll für ein weiteres Jahr bleiben. Die Ampelkoalition hatte Anfang September bereits eine Verlängerung angekündigt, ohne eine konkrete Frist zu nennen. Nun soll der reduzierte Satz bis zum 31. Dezember 2023 gelten.Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie war während der Corona-Pandemie von 19 auf sieben Prozent reduziert worden, um Restaurants zu entlasten. Ursprünglich sollte sie Ende dieses Jahres auslaufen. Nun hat sich auch der Haushaltsausschuss für die Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gastronomieleistungen ausgesprochen: „Durch die Corona-Pandemie sind Verhaltensänderungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern eingetreten, die eine stärkere Substituierbarkeit von geliefertem oder mitgenommenem Essen und zum Beispiel gelieferten Kochboxen mit dem Essen in einem Gastronomiebetrieb nahelegen. Da geliefertes oder mitgenommenes Essen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt, ist es zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen geboten, die Steuersatzermäßigung für Gastronomieleistungen zu verlängern. Ob die beschriebenen Verhaltensänderungen dauerhaft sind, bleibt jedoch zunächst abzuwarten. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen soll vor diesem Hintergrund zunächst um ein weiteres Jahr bis Ende 2023 verlängert werden“, heißt es im Dokument des Haushaltsausschusses zur Sitzung am 21. September.Der Bundesrat berät am 7. Oktober darüber.www.bundestag.de

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