Branchennews | 12.04.2021

Frist läuft aus

Erstanträge auf die November- und Dezemberhilfe können noch bis Ende April gestellt werden Erstanträge auf die November- und Dezemberhilfe können noch bis Ende April gestellt werden / Motivbild: www.pixabay.com

Wer noch keinen Erstantrag auf die November- und Dezemberhilfe eingereicht hat, sollte dies schnell nachholen: Am 30. April endet die Antragsfrist. Änderungsanträge können noch bis zum 30. Juni gestellt werden.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind. Für die Dauer der Schließungen im November beziehungsweise Dezember 2020 erhalten Betroffene einen einmaligen Zuschuss von bis zu 75 Prozent des jeweiligen Umsatzes im November beziehungsweise Dezember 2019. Die zulässige Förderhöhe und Nachweispflichten sind abhängig vom Umsatz im November beziehungsweise Dezember 2019 und von der gewählten Beihilferegelung. Die Antragsstellung erfolgt entweder direkt oder über prüfende Dritte.

Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2021. Änderungsanträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.

Informationen über die finanziellen Unterstützungen, wie die November- und Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe III, finden Sie unter:

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de


Beiträge, die Sie auch interessieren könnten

Anzeige
Branchennews Frist läuft aus Wer noch keinen Erstantrag auf die November- und Dezemberhilfe eingereicht hat, sollte dies schnell nachholen: Am 30. April endet die Antragsfrist. Änderungsanträge können noch bis zum 30. Juni gestellt werden.Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind. Für die Dauer der Schließungen im November beziehungsweise Dezember 2020 erhalten Betroffene einen einmaligen Zuschuss von bis zu 75 Prozent des jeweiligen Umsatzes im November beziehungsweise Dezember 2019. Die zulässige Förderhöhe und Nachweispflichten sind abhängig vom Umsatz im November beziehungsweise Dezember 2019 und von der gewählten Beihilferegelung. Die Antragsstellung erfolgt entweder direkt oder über prüfende Dritte. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2021. Änderungsanträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Informationen über die finanziellen Unterstützungen, wie die November- und Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe III, finden Sie unter:www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Anmelden


Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos registrieren!

Passwort vergessen?

Kostenlose Registrierung


Sie haben bereits einen Zugang? Zum Login!

Passwort vergessen


Diese Website verwendet Cookies. Indem Sie die Website und ihre Angebote nutzen und weiter navigieren, akzeptieren Sie diese Cookies. Dies können Sie in Ihren Browsereinstellungen ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.