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Verbände Aktuell | 03.01.2019

DEHOGA Bayern unterstützt Aiwanger

Motivbild: www.pixabay.com

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern unterstützt die Forderungen des bayerischen Wirtschaftsministers Huber Aiwanger, die Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie auch in Deutschland anzuwenden.

Aiwanger hatte kürzlich gegenüber der Deutschen Presse Agentur (DPA) erklärt, der Personalmangel in der Gastronomie sei durch die praxisfremde, starre Arbeitszeitregelung politisch hausgemacht. Aiwanger gegenüber der DPA wörtlich: „Das hat sich mittlerweile zur Wachstumsbremse im Gastgewerbe entwickelt.“ Seine Forderung lautet: „Wir brauchen hier dringend eine Korrektur.“ Der Wirtschaftsminister fordert, dass pro Woche bis zu 48 Stunden Arbeitszeit erlaubt sind, sofern ein zeitnaher Freizeitausgleich gewährleistet ist. Seine Forderungen entsprechen somit den Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die in vielen Staaten bereits angewendet wird. Aiwanger: „Gerade vor dem Hintergrund einer unsicheren Weltkonjunktur ist es äußerst wichtig für den Wirtschaftsstandort Bayern, noch mehr auf den Tourismus und das heimische Gastgewerbe zu setzen.“

Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern, stimmt Aiwanger vollumfänglich zu: „Das Gastgewerbe benötigt dringend eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Wenn die derzeitige Bundesregierung nicht in der Lage ist zu handeln, muss jetzt Bayern den Weg über eine Initiative im Bundesrat gehen. Ein weiterer Aufschub ist weder für die Unternehmen noch für die Arbeitnehmer akzeptabel und leistbar.“ Hierbei ist Geppert ein Aspekt besonders wichtig: „Hinsichtlich der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes geht es nicht um mehr Arbeit oder weniger Arbeitsschutz, denn die gesetzlichen Regelungen der Ruhezeiten werden weiterhin die gesundheitlichen Belange der Mitarbeiter garantieren. Das, was das bayerische Gastgewerbe benötigt, ist lediglich etwas mehr Flexibilität. Dies brauchen im Übrigen auch andere Branchen, um international wettbewerbsfähig zu bleiben.“ Das jetzige Arbeitszeitgesetz entspricht nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden ist nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen muss der Spielraum der europäischen Richtlinie ausgeschöpft werden, die eine wochenbezogene Betrachtung vorsieht. Von der Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit profitieren alle: Unternehmer, Mitarbeiter und Gäste.

Das Gastgewerbe ist geprägt von starken, oftmals nicht planbaren Nachfrageschwankungen. Hochzeits- und Geburtstagsfeiern dauern oft länger als ursprünglich vorgesehen. Die Sonne scheint im Biergarten unangemeldet schon am Vormittag, Schnee und Eis verhindern die pünktliche Anreise der Gäste in den Abendstunden. Geppert: „Jeder kennt es doch aus eigener Gästeerfahrung: Selbst bei bester Planung müssen Hoteliers und Gastronomen oft kurzfristig reagieren, um Gästewünsche zu befriedigen.

Darüber hinaus fordern auch die Mitarbeiter flexiblere Arbeitszeiten. Vier Tage arbeiten, drei Tage frei – das könnte ein interessantes Modell der Zukunft sein.“ Auch bietet das Gastgewerbe Arbeitsplätze für Menschen, die sich etwas dazu verdienen wollen. Hier ist es vielen lieber, an einem Wochenende etwas länger zu arbeiten, dafür die anderen Wochenenden frei zu haben.

www.dehoga-bayern.de

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

www.wochen-arbeitszeit.de

www.so-moechte-ich-arbeiten.de


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