Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen bei den so genannten Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte sie am 22. September 2022 beschlossen, um Gastronomie und mittelständische Brauereien zu entlasten und die Energieversorgung zu stabilisieren. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und kann anschließend wie geplant in Kraft treten.
Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie bleibt damit bis Ende 2023 auf sieben Prozent. Die Regelung, die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt wurde, wäre ursprünglich Ende dieses Jahres ausgelaufen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke.
Die ebenfalls nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet. Ziel ist es, die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu stärken. Außerdem befreit das Gesetz Bierwürze von der Biersteuer.