Anzeige
Verbände Aktuell | 02.07.2025

Weitere Reaktionen

Motivbild: www.pexels.com

Neben dem DEHOGA Bundesverband äußern sich auch weitere Verbände und Gewerkschaften zum bald steigenden Mindestlohn. Wir haben Stimmen aus der Branche gesammelt.

BdS

Markus Suchert, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Systemgastronomie (BdS), zum Beschluss der Mindestlohnkommission: „Die Entscheidung der Mindestlohnkommission stellt einen ausgewogenen Kompromiss dar, der sowohl die berechtigten Interessen der Beschäftigten an einer Lohnerhöhung berücksichtigt als auch die wirtschaftliche Situation der Unternehmen im Blick behält. Gerade in der derzeit angespannten konjunkturellen Lage und angesichts des zurückhaltenden Konsumverhaltens ist es wichtig, Lohnanpassungen mit Augenmaß vorzunehmen. Ein überproportional hoher Mindestlohn – wie etwa die in die Diskussion eingebrachten 15 Euro – hätte den ohnehin hohen Kostendruck in den Betrieben der Systemgastronomie weiter verschärft und erhebliche Risiken für Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit bedeutet. Durch ihren Beschluss zeigt die unabhängige Mindestlohnkommission, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter auch in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld tragfähige und einvernehmliche Lösungen finden. Wir appellieren an die Bundesregierung, diese Entscheidung nun auch zu akzeptieren und von einer politischen Einflussnahme auf die Lohnfindung abzusehen.“

DEHOGA Bayern

Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, äußert sich wie folgt: „Wir akzeptieren die Entscheidung der unabhängigen Mindestlohnkommission. Es ist ein wichtiges Signal für die Tarifautonomie, dass sich die Sozialpartner auf eine Lösung verständigen konnten und nicht die Politik die Höhe des Mindestlohns festlegt. Für unsere Branche bedeutet diese Steigerung des Einstiegslohns für in der Regel ungelernte Kräfte jedoch eine erhebliche Herausforderung, da sie das gesamte Lohngefüge beeinflusst. Wir sehen die Gefahr, dass steigende Arbeitskosten es Betrieben erschweren werden, Menschen ohne Ausbildung eine Chance zu geben. Das könnte den Arbeitsmarkt zusätzlich belasten. Wir setzen darauf, dass die Kommission künftig keine weiteren Sprünge in dieser Höhe beschließt und der Mindestlohn nicht erneut politisiert wird – das würde unserer international ausgerichteten Tourismusbranche und dem Wirtschaftsstandort Deutschland schaden. Jetzt ist es entscheidend, dass die Bundesregierung Wort hält und den Faktor Arbeit an anderer Stelle entlastet, indem die im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen, insbesondere die 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen, zum 1. Januar 2026 umgesetzt werden. Denn bereits seit 2022 sind die Arbeitskosten im Gastgewerbe um 34,4 Prozent gestiegen. Und 2024 war in der Branche das fünfte Jahr in Folge mit realen Umsatzverlusten – minus 13,0 Prozent gegenüber 2019. Unsere Betriebe brauchen dringend Unterstützung, nicht zusätzliche Belastungen – gerade in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit mit massiv gestiegenen Arbeitskosten und realen Umsatzverlusten.“

NGG

Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrungsmittel-Genuss-Gaststätten (NGG) und Mitglied in der Mindestlohnkommission, sagte am Freitag, den 27.Juni in Berlin: „Wir konnten nach schwierigen Verhandlungen eine vertretbare Lösung finden. Für unsere Branchen, in denen insbesondere im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk viele Menschen im Niedriglohnbereich arbeiten, ist das ein guter Schritt nach vorne. Die Erhöhung entspricht immerhin einem Plus von insgesamt 13,9 Prozent. Vollzeitbeschäftigte haben damit ab Januar 2026 pro Monat brutto rund 190 Euro mehr in der Tasche. Im zweiten Jahr ein Plus von brutto 310 Euro im Gegensatz zu heute. Mieten, Lebensmittel, Heizkosten - vieles wird immer teurer. Für die vielen Menschen im Niedriglohnbereich zählt jeder Cent, um die Kaufkraft zu steigern. Mit dem erhöhten Mindestlohn wird auch sichergestellt, dass der Abstand im untersten Lohnbereich zu den tarifgebundenen Unternehmen nicht zu groß wird. Unsere Hauptforderung bleibt auch nach dem heutigen Entscheid: Mehr Tarifbindung. Nur Tarifverträge garantieren faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und Sicherheit im Job.“

DGB

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer für die Gewerkschaftsseite in der Mindestlohnkommission: „Mit diesem errungenen Ergebnis haben die Sozialpartner eine konstruktive Lösung gefunden. Während manche Arbeitgeber am liebsten ganz auf eine Erhöhung verzichten wollten, hat die Gewerkschaftsseite in der Kommission dennoch ein Plus von insgesamt 13,9 Prozent durchgesetzt. Das entspricht 1,78 Euro je Arbeitsstunde. Vollzeitbeschäftigte (40 Stunden) mit Mindestlohn haben damit ab Januar 2026 pro Monat brutto rund 190 Euro mehr in der Tasche. Im zweiten Jahr ergibt sich so ein monatliches Plus von brutto 310 Euro im Gegensatz zu heute. Aufs Jahr gerechnet ist das ein Plus von 3700 Euro brutto. Damit erreichen wir den aktuellen 60-Prozent-Medianlohn und legen die Grundlage für einen armutsfesten Mindestlohn. Von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren gut 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Jeder Cent mehr Mindestlohn steigert die Kaufkraft um rund 20 Millionen Euro. Über den Zeitraum von 2 Jahren ergibt sich mit den erzielten Steigerungen ein gesamtwirtschaftliches Lohnplus für die Mindestlohnbeschäftigten von rund 5,7 Milliarden Euro. Es ist davon auszugehen, dass dieses Geld eins zu eins in den Konsum fließt und damit die Konjunktur belebt.” 

www.bundesverband-systemgastronomie.de

www.dehoga-bayern.de

www.ngg.net


Beiträge, die Sie auch interessieren könnten

Verbände Aktuell Weitere Reaktionen Neben dem DEHOGA Bundesverband äußern sich auch weitere Verbände und Gewerkschaften zum bald steigenden Mindestlohn. Wir haben Stimmen aus der Branche gesammelt.BdSMarkus Suchert, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Systemgastronomie (BdS), zum Beschluss der Mindestlohnkommission: „Die Entscheidung der Mindestlohnkommission stellt einen ausgewogenen Kompromiss dar, der sowohl die berechtigten Interessen der Beschäftigten an einer Lohnerhöhung berücksichtigt als auch die wirtschaftliche Situation der Unternehmen im Blick behält. Gerade in der derzeit angespannten konjunkturellen Lage und angesichts des zurückhaltenden Konsumverhaltens ist es wichtig, Lohnanpassungen mit Augenmaß vorzunehmen. Ein überproportional hoher Mindestlohn – wie etwa die in die Diskussion eingebrachten 15 Euro – hätte den ohnehin hohen Kostendruck in den Betrieben der Systemgastronomie weiter verschärft und erhebliche Risiken für Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit bedeutet. Durch ihren Beschluss zeigt die unabhängige Mindestlohnkommission, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter auch in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld tragfähige und einvernehmliche Lösungen finden. Wir appellieren an die Bundesregierung, diese Entscheidung nun auch zu akzeptieren und von einer politischen Einflussnahme auf die Lohnfindung abzusehen.“DEHOGA BayernAngela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, äußert sich wie folgt: „Wir akzeptieren die Entscheidung der unabhängigen Mindestlohnkommission. Es ist ein wichtiges Signal für die Tarifautonomie, dass sich die Sozialpartner auf eine Lösung verständigen konnten und nicht die Politik die Höhe des Mindestlohns festlegt. Für unsere Branche bedeutet diese Steigerung des Einstiegslohns für in der Regel ungelernte Kräfte jedoch eine erhebliche Herausforderung, da sie das gesamte Lohngefüge beeinflusst. Wir sehen die Gefahr, dass steigende Arbeitskosten es Betrieben erschweren werden, Menschen ohne Ausbildung eine Chance zu geben. Das könnte den Arbeitsmarkt zusätzlich belasten. Wir setzen darauf, dass die Kommission künftig keine weiteren Sprünge in dieser Höhe beschließt und der Mindestlohn nicht erneut politisiert wird – das würde unserer international ausgerichteten Tourismusbranche und dem Wirtschaftsstandort Deutschland schaden. Jetzt ist es entscheidend, dass die Bundesregierung Wort hält und den Faktor Arbeit an anderer Stelle entlastet, indem die im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen, insbesondere die 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen, zum 1. Januar 2026 umgesetzt werden. Denn bereits seit 2022 sind die Arbeitskosten im Gastgewerbe um 34,4 Prozent gestiegen. Und 2024 war in der Branche das fünfte Jahr in Folge mit realen Umsatzverlusten – minus 13,0 Prozent gegenüber 2019. Unsere Betriebe brauchen dringend Unterstützung, nicht zusätzliche Belastungen – gerade in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit mit massiv gestiegenen Arbeitskosten und realen Umsatzverlusten.“NGGGuido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrungsmittel-Genuss-Gaststätten (NGG) und Mitglied in der Mindestlohnkommission, sagte am Freitag, den 27.Juni in Berlin: „Wir konnten nach schwierigen Verhandlungen eine vertretbare Lösung finden. Für unsere Branchen, in denen insbesondere im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk viele Menschen im Niedriglohnbereich arbeiten, ist das ein guter Schritt nach vorne. Die Erhöhung entspricht immerhin einem Plus von insgesamt 13,9 Prozent. Vollzeitbeschäftigte haben damit ab Januar 2026 pro Monat brutto rund 190 Euro mehr in der Tasche. Im zweiten Jahr ein Plus von brutto 310 Euro im Gegensatz zu heute. Mieten, Lebensmittel, Heizkosten - vieles wird immer teurer. Für die vielen Menschen im Niedriglohnbereich zählt jeder Cent, um die Kaufkraft zu steigern. Mit dem erhöhten Mindestlohn wird auch sichergestellt, dass der Abstand im untersten Lohnbereich zu den tarifgebundenen Unternehmen nicht zu groß wird. Unsere Hauptforderung bleibt auch nach dem heutigen Entscheid: Mehr Tarifbindung. Nur Tarifverträge garantieren faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und Sicherheit im Job.“DGB Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer für die Gewerkschaftsseite in der Mindestlohnkommission: „Mit diesem errungenen Ergebnis haben die Sozialpartner eine konstruktive Lösung gefunden. Während manche Arbeitgeber am liebsten ganz auf eine Erhöhung verzichten wollten, hat die Gewerkschaftsseite in der Kommission dennoch ein Plus von insgesamt 13,9 Prozent durchgesetzt. Das entspricht 1,78 Euro je Arbeitsstunde. Vollzeitbeschäftigte (40 Stunden) mit Mindestlohn haben damit ab Januar 2026 pro Monat brutto rund 190 Euro mehr in der Tasche. Im zweiten Jahr ergibt sich so ein monatliches Plus von brutto 310 Euro im Gegensatz zu heute. Aufs Jahr gerechnet ist das ein Plus von 3700 Euro brutto. Damit erreichen wir den aktuellen 60-Prozent-Medianlohn und legen die Grundlage für einen armutsfesten Mindestlohn. Von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren gut 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Jeder Cent mehr Mindestlohn steigert die Kaufkraft um rund 20 Millionen Euro. Über den Zeitraum von 2 Jahren ergibt sich mit den erzielten Steigerungen ein gesamtwirtschaftliches Lohnplus für die Mindestlohnbeschäftigten von rund 5,7 Milliarden Euro. Es ist davon auszugehen, dass dieses Geld eins zu eins in den Konsum fließt und damit die Konjunktur belebt.” www.bundesverband-systemgastronomie.dewww.dehoga-bayern.dewww.ngg.net

Anmelden


Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos registrieren!

Passwort vergessen?

Kostenlose Registrierung


Sie haben bereits einen Zugang? Zum Login!

Passwort vergessen


Diese Website verwendet Cookies. Indem Sie die Website und ihre Angebote nutzen und weiter navigieren, akzeptieren Sie diese Cookies. Dies können Sie in Ihren Browsereinstellungen ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.