Management & Strategien | 17.12.2019

Was das Kassengesetz bedeutet

Christian Bauer Geschäftsführer resmio Christian Bauer ist Geschäftsführer von resmio / Foto: resmio

Zum 1. Januar 2020 hat sich bei der Kassenführung für Gastronomen einiges geändert. Christian Bauer, Geschäftsführer von resmio, über die grundlegenden Änderungen.

1. Einführung der TSE

Die wohl wichtigste Neuerung bei der Kassenführung ist die Einführung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, auch TSE genannt. Ab Januar 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme mit TSE ausgerüstet sein, damit die Buchungen in einem Restaurantbetrieb ausnahmslos aufgezeichnet werden können. Hinzu kommt, dass das TSE durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert werden und folgende technische Voraussetzungen erfüllen muss:

- Ein Speichermedium, damit Daten mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden können,

- eine digitale Schnittstelle, um die Daten sicher an die Finanzbehörde zu übermitteln und

- ein Sicherheitsmodul, um alle Kassenaktivitäten zu protokollieren.

Bestehende Kassensysteme müssen daher entweder aufgerüstet oder komplett ersetzt werden.

2. Meldepflicht beim zuständigen Finanzamt

Gastronomiebetriebe, die elektronische Aufzeichnungssysteme wie eine Kasse verwenden, sind verpflichtet, dies dem zuständigen Finanzamt zu melden. Wichtig ist, dass die Art und Anzahl der Kassensysteme mitgeteilt werden. Gastronomen müssen die Meldung bis zum 31. Januar 2020 beim Finanzamt machen, sofern sie das Kassensystem vor 2020 angeschafft haben.

3. Belegausgabepflicht

Ab dem kommenden Jahr muss jeder Gast einen Kassenbeleg bekommen, egal ob er einen Kaffee bestellt oder ein Vier-Gänge-Menü. Der Gast ist allerdings nicht verpflichtet, den Bon anzunehmen. Es besteht die Möglichkeit, sich von der Belegausgabepflicht befreien zu lassen (§ 148 der Abgabeverordnung): Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität können Finanzbehörden Unternehmen von der Belegausgabepflicht befreien, wenn es sich um Verkäufe von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen handelt. Das ist der Fall in Bars, Restaurants und Cafés. Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall darüber.

4. Kassenschau durch das Finanzamt

Seit 2018 kann das Finanzamt auch ohne Vorankündigung Kontrollen durchführen, was 2020 verstärkt passieren wird. Hier sollten Gastronomen darauf achten, dass ihre Kassenführung der neuen Verordnung entspricht und keine Lücken aufweist. Zwar sieht die TSE eine strenge Speicherung der Daten vor, Stornierungen sind aber trotzdem noch möglich, ohne dass dies als Manipulation aufgefasst wird. Auf jeden Fall sollte eine fehlerhafte Buchung zeitnah korrigiert werden, um auf Nummer sicher zu gehen.

Folgende Punkte sind für Gastronomen besonders wichtig:

- Das Kassensystem auf die genannten Voraussetzungen prüfen

- Bei fehlenden Voraussetzungen des Kassensystems frühzeitig um einen Wechsel kümmern

- Auf dem aktuellen Stand bleiben und die Meldungen der zuständigen Behörden verfolgen

- Elektronische Kassen, die nicht mit der TSE nachgerüstet werden können, können noch bis zum 31. Dezember 2022 genutzt werden

Noch ist völlig offen, ob der Stichtag für das Kassengesetz steht, da es nicht möglich sein wird, zirka zwei Millionen Kassensysteme bis zum 1. Januar zur Verfügung zu stellen. Neuer Stichtag soll frühestens Ende September 2020 sein. Wichtig ist, dass alle elektronischen Kassensysteme in der Gastronomie über das TSE verfügen. Um die Umrüstung beziehungsweise Neuanschaffung der Systeme zu erleichtern, bietet der Gesetzgeber eine Übergangsregelung bis 2022 an.

www.resmio.de


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Management & Strategien Was das Kassengesetz bedeutet Zum 1. Januar 2020 hat sich bei der Kassenführung für Gastronomen einiges geändert. Christian Bauer, Geschäftsführer von resmio, über die grundlegenden Änderungen.1. Einführung der TSEDie wohl wichtigste Neuerung bei der Kassenführung ist die Einführung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, auch TSE genannt. Ab Januar 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme mit TSE ausgerüstet sein, damit die Buchungen in einem Restaurantbetrieb ausnahmslos aufgezeichnet werden können. Hinzu kommt, dass das TSE durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert werden und folgende technische Voraussetzungen erfüllen muss:- Ein Speichermedium, damit Daten mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden können,- eine digitale Schnittstelle, um die Daten sicher an die Finanzbehörde zu übermitteln und- ein Sicherheitsmodul, um alle Kassenaktivitäten zu protokollieren.Bestehende Kassensysteme müssen daher entweder aufgerüstet oder komplett ersetzt werden.2. Meldepflicht beim zuständigen FinanzamtGastronomiebetriebe, die elektronische Aufzeichnungssysteme wie eine Kasse verwenden, sind verpflichtet, dies dem zuständigen Finanzamt zu melden. Wichtig ist, dass die Art und Anzahl der Kassensysteme mitgeteilt werden. Gastronomen müssen die Meldung bis zum 31. Januar 2020 beim Finanzamt machen, sofern sie das Kassensystem vor 2020 angeschafft haben.3. BelegausgabepflichtAb dem kommenden Jahr muss jeder Gast einen Kassenbeleg bekommen, egal ob er einen Kaffee bestellt oder ein Vier-Gänge-Menü. Der Gast ist allerdings nicht verpflichtet, den Bon anzunehmen. Es besteht die Möglichkeit, sich von der Belegausgabepflicht befreien zu lassen (§ 148 der Abgabeverordnung): Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität können Finanzbehörden Unternehmen von der Belegausgabepflicht befreien, wenn es sich um Verkäufe von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen handelt. Das ist der Fall in Bars, Restaurants und Cafés. Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall darüber.4. Kassenschau durch das FinanzamtSeit 2018 kann das Finanzamt auch ohne Vorankündigung Kontrollen durchführen, was 2020 verstärkt passieren wird. Hier sollten Gastronomen darauf achten, dass ihre Kassenführung der neuen Verordnung entspricht und keine Lücken aufweist. Zwar sieht die TSE eine strenge Speicherung der Daten vor, Stornierungen sind aber trotzdem noch möglich, ohne dass dies als Manipulation aufgefasst wird. Auf jeden Fall sollte eine fehlerhafte Buchung zeitnah korrigiert werden, um auf Nummer sicher zu gehen.Folgende Punkte sind für Gastronomen besonders wichtig:- Das Kassensystem auf die genannten Voraussetzungen prüfen- Bei fehlenden Voraussetzungen des Kassensystems frühzeitig um einen Wechsel kümmern- Auf dem aktuellen Stand bleiben und die Meldungen der zuständigen Behörden verfolgen- Elektronische Kassen, die nicht mit der TSE nachgerüstet werden können, können noch bis zum 31. Dezember 2022 genutzt werdenNoch ist völlig offen, ob der Stichtag für das Kassengesetz steht, da es nicht möglich sein wird, zirka zwei Millionen Kassensysteme bis zum 1. Januar zur Verfügung zu stellen. Neuer Stichtag soll frühestens Ende September 2020 sein. Wichtig ist, dass alle elektronischen Kassensysteme in der Gastronomie über das TSE verfügen. Um die Umrüstung beziehungsweise Neuanschaffung der Systeme zu erleichtern, bietet der Gesetzgeber eine Übergangsregelung bis 2022 an.www.resmio.de

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