C. & A. Veltins hat neue Hilfsmaßnahmen für seine Vertragspartner in der Gastronomie beschlossen. Danach erhalten die bereits im vergangenen Jahr temporär ausgesetzten Darlehensrückzahlungen über das gesamte erste Quartal nochmals eine Erleichterung. Analog zum ersten Hilfspaket werden die Finanzierungsrückzahlungen bis zum Ende des ersten Quartals 2021 gestundet.
„Wir wissen um die Sorgen und Existenznöte unserer Gastronomiekunden im zweiten Lockdown und helfen dabei, die finanziellen Belastungen der Betriebe zu mindern“, sagt Veltins-Generalbevollmächtigter Michael Huber. „Der flächendeckende Geschäftsausfall hat die Not vieler Gastronomen nochmals verschärft.“ Nach den Worten von Michael Huber ist es für die seit jeher partnerschaftlich mit der Gastronomie verbundene Brauerei C. & A. Veltins eine Selbstverpflichtung, in solch schweren Zeiten zu helfen.
Das sauerländische Unternehmen steht seinen Kunden seit Krisenbeginn mit umfangreichen Beratungsprogrammen zur Seite. „Wenn wir genau hinschauen, kämpfen wesentliche Bereiche der Gastronomie seit Pandemiebeginn um Rentabilität“, so Huber. „Wir gehen davon aus, dass gerade die Lust auf Genuss nach Ende der Pandemie schnell wieder zu erstarken beginnt und die Menschen die Gastronomie aufsuchen werden. Allein die Unwägbarkeit über den Zeitpunkt der Wiedereröffnung treibe allen Beteiligten zunehmend Sorgenfalten auf die Stirn.“ Es müsse darum gehen, den Betrieben neue Perspektiven zu geben. Bis dahin gilt es für Veltins, den Gastronomiepartnern ein Stück Sicherheit bei den Planungen für den Neustart zu geben.