Verbände Aktuell | 10.12.2021

Thüringer Gastgewerbe im Sinkflug

„Wenn ein Betrieb aus diesen Gründen schließt, ohne dass eine amtliche Anordnung vorliegt, muss der Anspruch auf Überbrückungshilfe gewährleistet sein. Hier muss schnellstmöglich Klarheit geschaffen werden“, sagt Mark A. Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen zu den geplanten Bestimmungen für das Thüringer Gastgewerbe „Wenn ein Betrieb aus diesen Gründen schließt, ohne dass eine amtliche Anordnung vorliegt, muss der Anspruch auf Überbrückungshilfe gewährleistet sein. Hier muss schnellstmöglich Klarheit geschaffen werden“, sagt Mark A. Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen zu den geplanten Bestimmungen für das Thüringer Gastgewerbe / Foto: DEHOGA Thüringen

Die Situation im Thüringer Gastgewerbe verschlechtert sich weiter. Demnach soll noch in dieser Woche über wiederum eine Musterallgemeinverfügung normiert werden, dass Gaststätten ab einer Inzidenz von 1000 nur noch für Geimpfte und Genesene öffnen dürfen, die zusätzlich getestet sind. Ab einer Inzidenz von 1500 sollen Gaststätten komplett schließen.

„Wer soll unter diesen Bedingungen noch irgendetwas planen und welche Gäste sollen da noch für das bevorstehende Weihnachtsfest buchen?“, fragt sich Mark A. Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen, entsetzt.

„Damit werden die letzten geschäftlichen Möglichkeiten durch die Thüringer Gesundheitsministerin zunichtegemacht. Das Gastgewerbe ist nicht ein Büro, wo man kommt und das Licht einschaltet und dann geht es los, sondern wir brauchen Vorlauf und Planungssicherheit, die wir seit Monaten einfordern und eigentlich von unserem Gesundheitsministerium im nunmehr 23. Monat der Pandemie eine weitere völlige Planlosigkeit erleben müssen“, so Kühnelt weiter.

„Die Kosten bei Öffnung gastgewerblicher Betriebe sind damit meist sehr viel höher als die zu erzielenden Umsätze. Wenn ein Betrieb aus diesen Gründen schließt, ohne dass eine amtliche Anordnung vorliegt, muss der Anspruch auf Überbrückungshilfe gewährleistet sein. Hier muss schnellstmöglich Klarheit geschaffen werden“, stellt der Präsident die klare Forderung an die Politik.

Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer DEHOGA Thüringen, führt dazu aus: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Maßnahmen für das Gastgewerbe weiter verschärft werden, damit nimmt die Verunsicherung der Unternehmer und der Mitarbeiter weiter dramatisch zu und eine Öffnung der Betriebe wird damit nahezu unmöglich gemacht.“

„Vom 2. November 2020 bis Ende Mai 2021 wurde das Gastgewerbe im Freistaat bereits das zweite Mal nahezu vollständig geschlossen, dennoch sind die Inzidenzzahlen vom November bis Februar in Thüringen sehr stark angestiegen – insofern ist damit, so waren auch die Ausführungen des RKI, klar, dass das Gastgewerbe gerade nicht der Treiber der Pandemie ist. Wir verkennen keineswegs die dramatische Pandemiesituation, deshalb unterstützen wir den Impfappell der Landesregierung, dennoch müssen wir unser Unverständnis für diesen blinden Aktionismus zum Ausdruck bringen“, führt Ellinger weiter aus.

Forderung an die Politik

Für die gravierenden Eingriffe ins Gastgewerbe und das wiederum für die Gesamtgesellschaft zu erbringende Sonderopfer fordert der DEHOGA Thüringen von der Politik:

Um Existenzen und Arbeitsplätze zu retten, müsse bei den Corona-Hilfen nachgebessert werden.

Der Eigenkapitalzuschuss wie auch die Personalkostenpauschale seien bei der Überbrückungshilfe III Plus für November und Dezember sowie bei der Überbrückungshilfe IV ab Januar zu erhöhen. Ist dies rechtlich nicht möglich, so sei dies anderweitig zu kompensieren.

Es sei ebenso nicht akzeptabel das bei der Überbrückungshilfe IV nur noch bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet bekommen sollen. Auch hier steht die Forderung nach den bisherigen 100 Prozent.

Ebenso muss eine Fortsetzung des aufgestockten Kurzarbeitergeldes unverzüglich beschlossen werden. Andernfalls droht ein weiterer Verlust von Mitarbeitern, da Beschäftigte ab dem 1. Januar auf 60 Prozent zurückgefallen wären, auch wenn sie bereits sechs Monate in Kurzarbeit waren. Aktuell und künftig gelten 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Bezugsmonat und 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Bezugsmonat.

Im Zusammenhang mit dem verlängerten und verbesserten Kurzarbeitergeld mahnt der Thüringer Verband die einhundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an.

www.dehoga-thueringen.de


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