Verbände Aktuell | 26.11.2021

Sperrstunde für 2G-Gäste realitätsfremd

„Wenn die Betriebe des Gastgewerbes wieder ein Sonderopfer bringen müssen, brauchen wir entsprechende weitere massive finanzielle Unterstützung“, so Mark Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen zur aktuellen Coronalage „Wenn die Betriebe des Gastgewerbes wieder ein Sonderopfer bringen müssen, brauchen wir entsprechende weitere massive finanzielle Unterstützung“, so Mark Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen zur aktuellen Coronalage / Foto: DEHOGA Thüringen

„Mit den verkündeten Maßnahmen, welche zu weiteren massiven Einschränkungen im Gastgewerbe führen, wird die Öffnung der gastgewerblichen Betriebe und die Erzielung von dringend notwendigem Umsatz immer schwieriger und betriebswirtschaftlich in vielen Fällen nicht mehr darstellbar. Wenn die Betriebe des Gastgewerbes wieder ein Sonderopfer bringen müssen, brauchen wir entsprechende weitere massive finanzielle Unterstützung“, so Mark Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen.

Um eine erneut drohende Pleitewelle zu vermeiden und die Arbeitsplätze im Gastgewerbe als wichtigsten Leistungsträger im Thüringer Tourismus auch im zweiten Corona-Winter zu halten, werden zukunftssichere Corona-Hilfen, die auch die vollständige Vergütung der Mitarbeiter abdecken notwendig. Dabei wird ausdrücklich die bereits angekündigte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und die Fortsetzung der Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022 begrüßt, jedoch muss es hier dringend Verbesserungen geben.

Der DEHOGA Thüringen unterstützt ebenso Maßnahmen, die geeignet sind, die gegenwärtige Pandemie zu bekämpfen. Dazu gehört auch der Aufruf an alle Unternehmer, Mitarbeiter und Gäste sich impfen zu lassen. „Leider ist es aber wieder inakzeptabler Aktionismus aus dem Thüringer Gesundheitsministerium, der gerade unsere Branche zum Lockdown durch die Hintertür zwingt“, so Kühnelt.

„Regelungen, die keiner versteht und die objektiv unmöglich sind, werden kaum auf Akzeptanz stoßen können und es steht dabei ohnehin tatsächlicher Vollzug in Frage. Erst kürzlich wurde eine PCR-Test-Pflicht – gegen unsere massiven Warnungen per Muster-Allgemeinverfügung – bei Mitarbeitern im Gastgewerbe wo 2G gilt, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, durchgesetzt und den Landräten, die diese nicht umsetzen, weil sie wissen, dass PCR-Test-Kapazitäten knapp sind und die Ergebnisse bis teilweise erst nach vier Tagen vorliegen, gedroht. Dann wird zurückgerudert, weil die rechtliche Grundlage fehlt. Das war aber schon spätestens am 19. November nach der Abstimmung im Bundesrat klar, weil dieser dem Gesetzesvorhaben Infektionsschutzgesetz so zugestimmt hatte“, zeigt sich Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen, aufgebracht.

Inkonsistenz der Regelungen

Kritik übt der Verband an der Aussage von Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit Frauen und Familie in Thüringen, auf der Pressekonferenz bei der Verkündung der neuen Corona-Maßnahmen hinsichtlich der Schließungen von Bars, Clubs und Diskotheken. Die Politikerin begründete diese mit unter anderem mit „...wir wissen auch aus alten Untersuchungen, dass viele Ansteckungen genau in diesen Setting Clubs, Bars und Diskotheken stattgefunden haben.“

Diese Behauptungen seien, so Mark Kühnelt, jedenfalls nach diesseitigen Informationen durch nichts unterlegt: „Wenn Frau Werner die Heinsberg-Studie meint oder von dem Ursprung Ischgl ausgeht, so kann dies nichtzutreffend sein, weil wir im Gastgewerbe während der gesamten Pandemie Infektionsschutzkonzepte erstellt und umgesetzt haben. Damit werden die Unternehmer und die Mitarbeiter in unserer Branche diskreditiert“, so Kühnelt abschließend.

„Beispielgebend für die Inkonsistenz der Regelungen sei die Sperrstunde genannt“, so Ellinger. „Wir reden über eine Pandemiebekämpfung. Wenn im Gastgewerbe ohnehin schon 2G gilt, warum dann noch weitere Beschränkungen und vor allem Einschränkungen der Möglichkeiten wenigstens noch einige Feiern zu realisieren?“

„Die Begründung der Sperrstunde soll mit den Ausgangsbeschränkungen begründet sein. Die Ausgangssperre gilt für nicht geimpfte und nicht genesene Personen. Im Gastgewerbe gilt die 2G-Pflicht (Ausnahme: Beherbergung von Geschäftsreisenden 3G [beruflich veranlasst]) – also dürfen diese Personen, für die die Ausgangssperre gilt, ohnehin nicht in gastgewerbliche Betriebe. Im Gegensatz dazu dürfen aber Übernachtungsgäste bewirtet werden. Also wenn noch Feiern bislang nicht storniert sind, dürften die Übernachtungsgäste nach 22 Uhr noch feiern, weil jedenfalls nach dem bisher vorliegenden Entwurf diese noch bewirtet werden dürfen, die anderen Gäste müssten aber aufgrund der Sperrstundenregelung die Räumlichkeiten verlassen“, so Ellinger.

www.dehoga-thueringen.de


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Verbände Aktuell Sperrstunde für 2G-Gäste realitätsfremd „Mit den verkündeten Maßnahmen, welche zu weiteren massiven Einschränkungen im Gastgewerbe führen, wird die Öffnung der gastgewerblichen Betriebe und die Erzielung von dringend notwendigem Umsatz immer schwieriger und betriebswirtschaftlich in vielen Fällen nicht mehr darstellbar. Wenn die Betriebe des Gastgewerbes wieder ein Sonderopfer bringen müssen, brauchen wir entsprechende weitere massive finanzielle Unterstützung“, so Mark Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen.Um eine erneut drohende Pleitewelle zu vermeiden und die Arbeitsplätze im Gastgewerbe als wichtigsten Leistungsträger im Thüringer Tourismus auch im zweiten Corona-Winter zu halten, werden zukunftssichere Corona-Hilfen, die auch die vollständige Vergütung der Mitarbeiter abdecken notwendig. Dabei wird ausdrücklich die bereits angekündigte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und die Fortsetzung der Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022 begrüßt, jedoch muss es hier dringend Verbesserungen geben.Der DEHOGA Thüringen unterstützt ebenso Maßnahmen, die geeignet sind, die gegenwärtige Pandemie zu bekämpfen. Dazu gehört auch der Aufruf an alle Unternehmer, Mitarbeiter und Gäste sich impfen zu lassen. „Leider ist es aber wieder inakzeptabler Aktionismus aus dem Thüringer Gesundheitsministerium, der gerade unsere Branche zum Lockdown durch die Hintertür zwingt“, so Kühnelt.„Regelungen, die keiner versteht und die objektiv unmöglich sind, werden kaum auf Akzeptanz stoßen können und es steht dabei ohnehin tatsächlicher Vollzug in Frage. Erst kürzlich wurde eine PCR-Test-Pflicht – gegen unsere massiven Warnungen per Muster-Allgemeinverfügung – bei Mitarbeitern im Gastgewerbe wo 2G gilt, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, durchgesetzt und den Landräten, die diese nicht umsetzen, weil sie wissen, dass PCR-Test-Kapazitäten knapp sind und die Ergebnisse bis teilweise erst nach vier Tagen vorliegen, gedroht. Dann wird zurückgerudert, weil die rechtliche Grundlage fehlt. Das war aber schon spätestens am 19. November nach der Abstimmung im Bundesrat klar, weil dieser dem Gesetzesvorhaben Infektionsschutzgesetz so zugestimmt hatte“, zeigt sich Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen, aufgebracht.Inkonsistenz der RegelungenKritik übt der Verband an der Aussage von Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit Frauen und Familie in Thüringen, auf der Pressekonferenz bei der Verkündung der neuen Corona-Maßnahmen hinsichtlich der Schließungen von Bars, Clubs und Diskotheken. Die Politikerin begründete diese mit unter anderem mit „...wir wissen auch aus alten Untersuchungen, dass viele Ansteckungen genau in diesen Setting Clubs, Bars und Diskotheken stattgefunden haben.“Diese Behauptungen seien, so Mark Kühnelt, jedenfalls nach diesseitigen Informationen durch nichts unterlegt: „Wenn Frau Werner die Heinsberg-Studie meint oder von dem Ursprung Ischgl ausgeht, so kann dies nichtzutreffend sein, weil wir im Gastgewerbe während der gesamten Pandemie Infektionsschutzkonzepte erstellt und umgesetzt haben. Damit werden die Unternehmer und die Mitarbeiter in unserer Branche diskreditiert“, so Kühnelt abschließend.„Beispielgebend für die Inkonsistenz der Regelungen sei die Sperrstunde genannt“, so Ellinger. „Wir reden über eine Pandemiebekämpfung. Wenn im Gastgewerbe ohnehin schon 2G gilt, warum dann noch weitere Beschränkungen und vor allem Einschränkungen der Möglichkeiten wenigstens noch einige Feiern zu realisieren?“„Die Begründung der Sperrstunde soll mit den Ausgangsbeschränkungen begründet sein. Die Ausgangssperre gilt für nicht geimpfte und nicht genesene Personen. Im Gastgewerbe gilt die 2G-Pflicht (Ausnahme: Beherbergung von Geschäftsreisenden 3G [beruflich veranlasst]) – also dürfen diese Personen, für die die Ausgangssperre gilt, ohnehin nicht in gastgewerbliche Betriebe. Im Gegensatz dazu dürfen aber Übernachtungsgäste bewirtet werden. Also wenn noch Feiern bislang nicht storniert sind, dürften die Übernachtungsgäste nach 22 Uhr noch feiern, weil jedenfalls nach dem bisher vorliegenden Entwurf diese noch bewirtet werden dürfen, die anderen Gäste müssten aber aufgrund der Sperrstundenregelung die Räumlichkeiten verlassen“, so Ellinger.www.dehoga-thueringen.de

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