Verbände Aktuell | 03.06.2022

NGG begrüßt neuen Mindeslohn

„Trotz der Preissteigerungen durch die aktuell hohe Inflation hätten de facto Beschäftigte deutlich mehr in der Tasche. Wer ohnehin ein eher geringes Einkommen hat, kann meist nichts davon auf die hohe Kante legen“, sagt Guido Zeitler, NGG-Vorsitzender zum Beschluss der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro „Trotz der Preissteigerungen durch die aktuell hohe Inflation hätten de facto Beschäftigte deutlich mehr in der Tasche. Wer ohnehin ein eher geringes Einkommen hat, kann meist nichts davon auf die hohe Kante legen“, sagt Guido Zeitler, NGG-Vorsitzender zum Beschluss der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro / Foto: NGG

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt es, dass der Deutsche Bundestag die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde ab 1. Oktober 2022 beschlossen hat.

„Davon werden rund sechs Millionen Menschen profitieren – insbesondere in Hotels, Gaststätten, Bäckereien oder Fleischereien. Sie arbeiten häufig zu Löhnen, die zum Leben nicht reichen – auch, weil Unternehmen ausgehandelte Tarifverträge unterlaufen“, sagt der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler. Notwendig sei es auch, die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns zu verbessern und stärker zu kontrollieren.

Die Erhöhung des Mindestlohns sei längst überfällig und käme nicht nur Geringverdienern zugute, sondern auch der Wirtschaft: Nach einer Analyse des Pestel-Instituts würde die Kaufkraft bundesweit um rund zehn Milliarden Euro pro Jahr steigen und den Unternehmen höhere Umsätze bescheren. „Trotz der Preissteigerungen durch die aktuell hohe Inflation hätten de facto Beschäftigte deutlich mehr in der Tasche. Wer ohnehin ein eher geringes Einkommen hat, kann meist nichts davon auf die hohe Kante legen. Damit fließt fast jeder Euro, den Mindestlohn-Beschäftigte am Monatsende extra haben, in den Konsum. Ein Großteil davon wird vor Ort ausgegeben. Beim Restaurant- oder Kinobesuch – oder, um etwas Neues für den Haushalt anzuschaffen“, so Zeitler.

Zeitler mahnt an, dass die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns weiter verbessert werden müsse: „Notwendig ist es, dass die Bundesregierung jetzt auch – wie angekündigt – die elektronische manipulationssichere Erfassung der Arbeitszeit auf den Weg bringt. Und nur, wenn die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns auch kontrolliert wird, kann er letztlich durchgesetzt werden.“

Die Ankündigung der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns als einer untersten Haltelinie habe sich bereits positiv auf das Lohngefüge, beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe, ausgewirkt, so der NGG-Vorsitzende. „Wir haben fast flächendeckend neue Tarifverträge mit Einstiegslöhnen oberhalb des Mindestlohns von zwölf Euro pro Stunde und kräftigen Steigerungen in allen Entgeltstufen abgeschlossen.“  Jüngstes Beispiel sei der Tarifabschluss im Gastgewerbe Baden-Württemberg, nach dem eine Köchin ab 1. Juli zum Berufseinstieg fast 200 Euro mehr im Monat erhält.

www.ngg.net


Beiträge, die Sie auch interessieren könnten

Anzeige
Verbände Aktuell NGG begrüßt neuen Mindeslohn Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt es, dass der Deutsche Bundestag die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde ab 1. Oktober 2022 beschlossen hat.„Davon werden rund sechs Millionen Menschen profitieren – insbesondere in Hotels, Gaststätten, Bäckereien oder Fleischereien. Sie arbeiten häufig zu Löhnen, die zum Leben nicht reichen – auch, weil Unternehmen ausgehandelte Tarifverträge unterlaufen“, sagt der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler. Notwendig sei es auch, die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns zu verbessern und stärker zu kontrollieren.Die Erhöhung des Mindestlohns sei längst überfällig und käme nicht nur Geringverdienern zugute, sondern auch der Wirtschaft: Nach einer Analyse des Pestel-Instituts würde die Kaufkraft bundesweit um rund zehn Milliarden Euro pro Jahr steigen und den Unternehmen höhere Umsätze bescheren. „Trotz der Preissteigerungen durch die aktuell hohe Inflation hätten de facto Beschäftigte deutlich mehr in der Tasche. Wer ohnehin ein eher geringes Einkommen hat, kann meist nichts davon auf die hohe Kante legen. Damit fließt fast jeder Euro, den Mindestlohn-Beschäftigte am Monatsende extra haben, in den Konsum. Ein Großteil davon wird vor Ort ausgegeben. Beim Restaurant- oder Kinobesuch – oder, um etwas Neues für den Haushalt anzuschaffen“, so Zeitler.Zeitler mahnt an, dass die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns weiter verbessert werden müsse: „Notwendig ist es, dass die Bundesregierung jetzt auch – wie angekündigt – die elektronische manipulationssichere Erfassung der Arbeitszeit auf den Weg bringt. Und nur, wenn die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns auch kontrolliert wird, kann er letztlich durchgesetzt werden.“Die Ankündigung der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns als einer untersten Haltelinie habe sich bereits positiv auf das Lohngefüge, beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe, ausgewirkt, so der NGG-Vorsitzende. „Wir haben fast flächendeckend neue Tarifverträge mit Einstiegslöhnen oberhalb des Mindestlohns von zwölf Euro pro Stunde und kräftigen Steigerungen in allen Entgeltstufen abgeschlossen.“  Jüngstes Beispiel sei der Tarifabschluss im Gastgewerbe Baden-Württemberg, nach dem eine Köchin ab 1. Juli zum Berufseinstieg fast 200 Euro mehr im Monat erhält.www.ngg.net

Anmelden


Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos registrieren!

Passwort vergessen?

Kostenlose Registrierung


Sie haben bereits einen Zugang? Zum Login!

Passwort vergessen


Diese Website verwendet Cookies. Indem Sie die Website und ihre Angebote nutzen und weiter navigieren, akzeptieren Sie diese Cookies. Dies können Sie in Ihren Browsereinstellungen ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.