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Branchennews | 29.09.2022

Neue Regelungen

Oktober 2022 Ab 1. Oktober 2022 gelten neue Regelungen, die auch das Gastgewerbe betreffen / Bild: GW Verlag

Steigender Mindestlohn, neue Corona-Regeln und Co.: Der Oktober startet mit neuen Regelungen.

Gute Nachrichten gibt es dabei für Arbeitnehmer. Am 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 auf zwölf Euro pro Stunde und Minijobber dürfen mehr verdienen. Die Entgeltgrenze für Minijobs wird angehoben, für die keine Steuern und Sozialabgaben fällig sind. Der Maximalbetrag liegt dann bei 520 Euro.

Hinsichtlich der Pandemie gilt ab 1. Oktober wieder eine FFP2-Maskenpflicht in medizinischen Bereichen und im Fernverkehr der Bahn. In Pflegeheimen und Kliniken muss vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden. In der Hand der einzelnen Bundesländer liegt eine Maskenpflicht im Nahverkehr sowie in Innenräumen wie Geschäfte und gastgewerbliche Betriebe. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen. Die Bundesländer können zudem – je nach Infektionslage – weitere Vorgaben festlegen.

Weitere wichtige Frist

Nach aktuellem Stand müssen Immobilieneigentümer noch bis zum 31. Oktober ihre Grundsteuererklärung eingereicht haben. Eine ins Gespräch gebrachte, eventuelle Fristverlängerung steht noch nicht fest. Auch eine potenzielle Gasumlage ist noch offen. Über eine mögliche Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Erdgas zum 1. Oktober von 19 auf sieben Prozent wird der Bundestag am Freitag entscheiden.

Darüber hinaus sind ab 1. Oktober Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen zur Überprüfung ihrer Heizung verpflichtet. Diese Regelung gilt für zwei Jahre.


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