Branchennews | 15.05.2020

Neue Anforderungen in Sachen Datenschutz

Stift schreiben Liste Derzeit müssen zur Nachverfolgbarkeit von eventuellen Coronafäööen Listen angefertigt werden, wann welcher Gast anwesend war, samt Namen und Adresse / Motivbild: www.pexels.com

Der Norden öffnet Hotels, in anderen Gebieten können wieder Restaurants besucht werden. Diese Lockerungen sind für die Gastronomen an Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise das Erfassen persönlicher Daten der Gäste. Damit erweitern sich die Bestimmungen zum Thema Datenschutz.

„Verantwortliche sollten mit diesen Beschlüssen nicht leichtfertig umgehen“, sagt Haye Hösel, Geschäftsführer und Gründer von Hubit Datenschutz: „Laut DSGVO gilt, dass Unternehmen den Umständen und dem Risiko angemessen handeln müssen – auch in einer so außergewöhnlichen Situation wie dieser.“

Datenschutz trotz Krise

Wer als Unternehmen personenbezogene oder -beziehbare Daten erfasst, speichert oder verarbeitet, muss dokumentieren, wie genau dies geschieht. Dazu gehören auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um diese Daten zu schützen, wie beispielsweise Sicherheitsschlösser oder Pseudonymisierung. Darüber hinaus müssen Listen angefertigt werden, die festhalten, wann welcher Gast anwesend war, samt Namen und Adresse. Die Listen selbst müssen zum einen also noch schnell vor Öffnung des Betriebes erstellt und vervielfältigt werden. Zum anderen gilt es im Umgang mit ihnen zu bedenken, dass sie aus datenschutztechnischer Sicht nicht einfach für jeden sichtbar ausliegen können.

Daher müssen auch Hotel- und Restaurantgäste darüber informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet sowie wo und wie lange sie gespeichert werden. All dies in kürzester Zeit neben der Wiedereröffnung zu planen und durchzuführen, stellt Firmen und Vereine vor neue Aufgaben. „Damit Unternehmen und Vereine sich um andere Herausforderungen kümmern können, haben wir ein Paket zusammengestellt, das alle erforderlichen Dokumente enthält und die Möglichkeit bietet, den verschiedenen Ansprüchen an das Unternehmen beziehungsweise die Vereine in einem Zug gerecht zu werden. Darüber hinaus beraten wir auch beim Ausfüllen der Dokumente“, so Hösel.

www.hubit.de


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