Branchennews | 20.01.2021

Lockdown bis 14. Februar 2020

Motivbild / Foto: www.pexels.com

Die derzeit geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis zum 14. Februar verlängert. Darauf haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 19. Januar geeinigt.

Das bedeutet: Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt. Kontakte sollen weiterhin auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden. Restaurants und Hotels bleiben weiterhin geschlossen.

Zusätzlich wurde vereinbart, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften künftig eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken besteht (sogenannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2). Um auch im beruflichen Alltag Kontakte zu reduzieren, wird die Bundesregierung eine befristete Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber ihren Mitarbeitern künftig überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen.

Hier finden Sie den Beschluss vom 19.Januar 2020 im Wortlaut.


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Branchennews Lockdown bis 14. Februar 2020 Die derzeit geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis zum 14. Februar verlängert. Darauf haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 19. Januar geeinigt.Das bedeutet: Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt. Kontakte sollen weiterhin auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden. Restaurants und Hotels bleiben weiterhin geschlossen.Zusätzlich wurde vereinbart, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften künftig eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken besteht (sogenannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2). Um auch im beruflichen Alltag Kontakte zu reduzieren, wird die Bundesregierung eine befristete Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber ihren Mitarbeitern künftig überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen.Hier finden Sie den Beschluss vom 19.Januar 2020 im Wortlaut.

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