Branchennews | 31.08.2022

Kann Deutschland noch Trinkgeld?

ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl lud zur Diskussion rund um das Thema Trinkgeld ein / Foto: ETL ADHOGA

Trinkgeld – Last oder Lust? Unter dieser Frage lud ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl Gastronomen und Hoteliers am 23. August 2022 zur 77. Folge des ETL ADHOGA GASTRObriefings. Ausgangspunkt war die unter Branchenvertretern verbreitete Ansicht, dass sich bei den Gästen nicht nur die Höhe, sondern auch die grundsätzliche Bereitschaft, überhaupt Trinkgeld zu zahlen, in den letzten Monaten merklich verringert hat.

Der gelernte Hotelfachmann Lukas Hicks spürt diesen Trend am eigenen Leib. „Seit dem Ende der Lockdown-Zeit sind die Trinkgeld-Beträge peu à peu weniger geworden. Nun allerdings brechen sie regelrecht ein“, berichtet der 22-Jährige. Er selbst sei zum Glück nicht davon abhängig, wisse allerdings, dass es vielen Kollegen innerhalb der Branche da anders geht. Insbesondere mit Hinblick auf den Personalmangel im Gastgewerbe bereitet ihm diese Tatsache Sorge: „Die Abhängigkeit vom Trinkgeld innerhalb der Branche ist hoch. Wäre es anders, könnte eine neue Generation von Mitarbeitern gewonnen werden. Denn diejenigen, die ihren Beruf nur aus Liebe zur Dienstleistung machen können, werden weniger.“

In vielen Betrieben werde Trinkgeld seit jeher als Bestandteil der regulären Vergütung des Mitarbeiters gesehen, legte Erich Nagl den Finger in eine uralte Wunde. Für Alexander Scharf, Geschäftsführender Gesellschafter von Gastro Urban und Geschäftsführender Gesellschafter der Luchs Akademie, eine „peinliche“ Bestandsaufnahme. „Trinkgeld ist eine sehr schöne Möglichkeit, auf der Beziehungsebene Gast-Mitarbeiter Wertschätzung auszudrücken. Damit habe ich aber als Geschäftsführer gar nichts zu tun und sollte damit dementsprechend auch nicht als Lohnergänzung kalkulieren“, mahnte er.

Die ETL-Steuerberaterin Andrea Popiesch warnte zudem Arbeitgeber vor rechtlichen Fallstricken beim Trinkgeld. Zwar dürfe man als Geschäftsführer moderierend treuhänderische Hilfestellungen bei der Aufteilung des Trinkgelds unter den Beschäftigten bieten, allerdings nicht bestimmen, wie die Aufteilung auszusehen habe. „Die Steuerfreiheit ist nur dann gewährleistet, wenn der Chef sich nicht zu sehr einmischt“.

Was das Gewerberecht zum Trinkgeld für Arbeitgeber sagt, welche Rolle das Vertrauen bei der Erfassung von Trinkgeld in den Betrieben von Alexander Scharf spielt, ob es ein Ost-West-Gefälle bei der Höhe des Trinkgeldes gibt und was eigentlich Adolph Freiherr Knigge zur idealen Höhe des Trinkgelds empfohlen hat, erfahren Sie in der aktuellen Folge des ETL ADHOGA GASTRObriefings.

Zur Folge


Über ETL ADHOGA

Die ETL ADHOGA Steuerberatungsgesellschaft AG ist als Teil der ETL-Gruppe auf die Beratung von Gastronomen und Hoteliers rund um die Themen Steuern, Recht und Unternehmensführung spezialisiert. Zu den Leistungen von ETL ADHOGA im Bereich der Steuerberatung für Hotels und Gaststätten zählen die klassische Steuerberatung, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Bilanzen und Steuererklärungen sowie betriebswirtschaftliche Beratung. Deutschlandweit verzeichnen die auf Hotellerie und Gastronomie spezialisierten Berater von ETL ADHOGA bereits über 1.000 Mandanten. Im Rahmen der gesamten ETL-Gruppe werden über 4.000 Hotellerie- und Gastronomiebetriebe betreut.

www.etl-adhoga.de


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Branchennews Kann Deutschland noch Trinkgeld? Trinkgeld – Last oder Lust? Unter dieser Frage lud ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl Gastronomen und Hoteliers am 23. August 2022 zur 77. Folge des ETL ADHOGA GASTRObriefings. Ausgangspunkt war die unter Branchenvertretern verbreitete Ansicht, dass sich bei den Gästen nicht nur die Höhe, sondern auch die grundsätzliche Bereitschaft, überhaupt Trinkgeld zu zahlen, in den letzten Monaten merklich verringert hat.Der gelernte Hotelfachmann Lukas Hicks spürt diesen Trend am eigenen Leib. „Seit dem Ende der Lockdown-Zeit sind die Trinkgeld-Beträge peu à peu weniger geworden. Nun allerdings brechen sie regelrecht ein“, berichtet der 22-Jährige. Er selbst sei zum Glück nicht davon abhängig, wisse allerdings, dass es vielen Kollegen innerhalb der Branche da anders geht. Insbesondere mit Hinblick auf den Personalmangel im Gastgewerbe bereitet ihm diese Tatsache Sorge: „Die Abhängigkeit vom Trinkgeld innerhalb der Branche ist hoch. Wäre es anders, könnte eine neue Generation von Mitarbeitern gewonnen werden. Denn diejenigen, die ihren Beruf nur aus Liebe zur Dienstleistung machen können, werden weniger.“In vielen Betrieben werde Trinkgeld seit jeher als Bestandteil der regulären Vergütung des Mitarbeiters gesehen, legte Erich Nagl den Finger in eine uralte Wunde. Für Alexander Scharf, Geschäftsführender Gesellschafter von Gastro Urban und Geschäftsführender Gesellschafter der Luchs Akademie, eine „peinliche“ Bestandsaufnahme. „Trinkgeld ist eine sehr schöne Möglichkeit, auf der Beziehungsebene Gast-Mitarbeiter Wertschätzung auszudrücken. Damit habe ich aber als Geschäftsführer gar nichts zu tun und sollte damit dementsprechend auch nicht als Lohnergänzung kalkulieren“, mahnte er.Die ETL-Steuerberaterin Andrea Popiesch warnte zudem Arbeitgeber vor rechtlichen Fallstricken beim Trinkgeld. Zwar dürfe man als Geschäftsführer moderierend treuhänderische Hilfestellungen bei der Aufteilung des Trinkgelds unter den Beschäftigten bieten, allerdings nicht bestimmen, wie die Aufteilung auszusehen habe. „Die Steuerfreiheit ist nur dann gewährleistet, wenn der Chef sich nicht zu sehr einmischt“.Was das Gewerberecht zum Trinkgeld für Arbeitgeber sagt, welche Rolle das Vertrauen bei der Erfassung von Trinkgeld in den Betrieben von Alexander Scharf spielt, ob es ein Ost-West-Gefälle bei der Höhe des Trinkgeldes gibt und was eigentlich Adolph Freiherr Knigge zur idealen Höhe des Trinkgelds empfohlen hat, erfahren Sie in der aktuellen Folge des ETL ADHOGA GASTRObriefings.Zur FolgeÜber ETL ADHOGADie ETL ADHOGA Steuerberatungsgesellschaft AG ist als Teil der ETL-Gruppe auf die Beratung von Gastronomen und Hoteliers rund um die Themen Steuern, Recht und Unternehmensführung spezialisiert. Zu den Leistungen von ETL ADHOGA im Bereich der Steuerberatung für Hotels und Gaststätten zählen die klassische Steuerberatung, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Bilanzen und Steuererklärungen sowie betriebswirtschaftliche Beratung. Deutschlandweit verzeichnen die auf Hotellerie und Gastronomie spezialisierten Berater von ETL ADHOGA bereits über 1.000 Mandanten. Im Rahmen der gesamten ETL-Gruppe werden über 4.000 Hotellerie- und Gastronomiebetriebe betreut.www.etl-adhoga.de

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