Verbände Aktuell | 01.10.2018

Hinweise zur Kassenführung

Fotostrecke Motivbild: Rainer Sturm / pixelio.de

Ein neuer Leitfaden für die betriebliche Kassenprüfung beantwortet eine Vielzahl von Fragen und gibt Unternehmern Unterstützung sowie Rechtssicherheit. Entstanden ist er auf Initiative des DEHOGA Bayern.

Walter Nussel hat den Leitfaden in seiner Funktion als Entbürokratisierungsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, zusammen mit dem Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern, erstellt. Die schriftlichen Hinweise sind eine Reaktion auf das im Dezember 2016 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, das zusätzliche Anforderungen für die Kassenaufzeichnungen vorsieht. Aufgrund nicht eindeutiger Vorgaben kam es bei Unternehmen quer durch alle Branchen zu großer Verunsicherung. Es bestand bei vielen die Befürchtung, dass die Finanzverwaltung Mängel in der Kassenführung feststellen könnte und es in der Folge zu Zuschätzungen und Steuernachzahlungen bei Betriebsprüfungen oder Kassennachschauen kommt. DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Ein weiterer wichtiger Erfolg im Nachgang zu unserem Runden Tisch Ende vergangenen Jahres in der Bayerischen Staatskanzlei. Walter Nussel hat Wort gehalten. Die Broschüre ist eine großartige Hilfe für jeden Unternehmer, sie schafft ein großes Stück mehr Rechtssicherheit.“

Die Broschüre kann unter diesem Link heruntergeladen werden und beantwortet eine Vielzahl von Fragen zum Thema Kassenführung und schafft in zahlreichen Punkten Klarheit. Die Beachtung der Erläuterungen sowie die sorgfältige Dokumentation mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Muster bietet eine gute Grundlage für eine ordnungsgemäße Kassenführung, was das Risiko für eine Beanstandung durch die Finanzverwaltung minimiert.

Konkret werden neben allgemeinen Hinweisen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zur ordnungsgemäßen Kassenführung vorgestellt. Die Broschüre zeigt die Bedeutung einer Verfahrensdokumentation auf, gibt eine Übersicht über eingesetzte Hard- und Software für die Kassenführung, listet Zuständigkeiten inklusive entsprechender Berechtigungen auf und gibt Hinweise zum internen Kontrollsystem sowie zur Ablage der Bedienungsanleitung beziehungsweise des Einrichtungsprotokolls. Darüber hinaus enthält sie Informationen zu Einzelaufzeichnungen und zur offenen Ladenkasse. Hinsichtlich des Themenfeldes einer elektronischen Kasse geht sie auf die Punkte „Verpflichtung“, „Unbare Geschäftsvorfälle“, „Kassenabschluss“, „Kassensturzfähigkeit/Kassenfehlbeträge“ und „Kassenbuch/Belegaufzeichnung“ ein. Im abschließenden Kapitel „Archivierung“ gibt es Tipps zur Archivierung und Herausgabe von Kassendaten sowie von begleitenden Unterlagen und Daten.

Aufgrund der Anregung des DEHOGA Bayern, eine derartige Handlungsempfehlung zu erstellen, enthalten die Ausführungen viele Beispiele aus dem Gastgewerbe sowie Vereinfachungen für die Branche. Konkret gibt es nunmehr zum Beispiel die Möglichkeit der Bildung von Warengruppen wie „Bier“, „Wein“ oder „Cocktails“. Auch wird festgehalten, dass bei Biergärten mit Selbstbedienung keine Einzeldokumentationspflicht besteht, wenn eine offene Ladenkasse geführt wird. Bei EC-Karten-Umsätzen genügt es, wenn die unbaren Geschäftsvorfälle auf dem Z-Bon erkenntlich gemacht werden. Hervorzuheben ist auch die Nichtaufzeichnungspflicht von „Sofortstorni - Zeilenstorno“. Zudem gibt es hinsichtlich des Themas Kellner-Portemonnaie eine klare, praktische und zudem umsetzbare Handhabung.

www.dehoga-bayern.de


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Verbände Aktuell Hinweise zur Kassenführung Ein neuer Leitfaden für die betriebliche Kassenprüfung beantwortet eine Vielzahl von Fragen und gibt Unternehmern Unterstützung sowie Rechtssicherheit. Entstanden ist er auf Initiative des DEHOGA Bayern.Walter Nussel hat den Leitfaden in seiner Funktion als Entbürokratisierungsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, zusammen mit dem Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern, erstellt. Die schriftlichen Hinweise sind eine Reaktion auf das im Dezember 2016 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, das zusätzliche Anforderungen für die Kassenaufzeichnungen vorsieht. Aufgrund nicht eindeutiger Vorgaben kam es bei Unternehmen quer durch alle Branchen zu großer Verunsicherung. Es bestand bei vielen die Befürchtung, dass die Finanzverwaltung Mängel in der Kassenführung feststellen könnte und es in der Folge zu Zuschätzungen und Steuernachzahlungen bei Betriebsprüfungen oder Kassennachschauen kommt. DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Ein weiterer wichtiger Erfolg im Nachgang zu unserem Runden Tisch Ende vergangenen Jahres in der Bayerischen Staatskanzlei. Walter Nussel hat Wort gehalten. Die Broschüre ist eine großartige Hilfe für jeden Unternehmer, sie schafft ein großes Stück mehr Rechtssicherheit.“Die Broschüre kann unter diesem Link heruntergeladen werden und beantwortet eine Vielzahl von Fragen zum Thema Kassenführung und schafft in zahlreichen Punkten Klarheit. Die Beachtung der Erläuterungen sowie die sorgfältige Dokumentation mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Muster bietet eine gute Grundlage für eine ordnungsgemäße Kassenführung, was das Risiko für eine Beanstandung durch die Finanzverwaltung minimiert.Konkret werden neben allgemeinen Hinweisen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zur ordnungsgemäßen Kassenführung vorgestellt. Die Broschüre zeigt die Bedeutung einer Verfahrensdokumentation auf, gibt eine Übersicht über eingesetzte Hard- und Software für die Kassenführung, listet Zuständigkeiten inklusive entsprechender Berechtigungen auf und gibt Hinweise zum internen Kontrollsystem sowie zur Ablage der Bedienungsanleitung beziehungsweise des Einrichtungsprotokolls. Darüber hinaus enthält sie Informationen zu Einzelaufzeichnungen und zur offenen Ladenkasse. Hinsichtlich des Themenfeldes einer elektronischen Kasse geht sie auf die Punkte „Verpflichtung“, „Unbare Geschäftsvorfälle“, „Kassenabschluss“, „Kassensturzfähigkeit/Kassenfehlbeträge“ und „Kassenbuch/Belegaufzeichnung“ ein. Im abschließenden Kapitel „Archivierung“ gibt es Tipps zur Archivierung und Herausgabe von Kassendaten sowie von begleitenden Unterlagen und Daten.Aufgrund der Anregung des DEHOGA Bayern, eine derartige Handlungsempfehlung zu erstellen, enthalten die Ausführungen viele Beispiele aus dem Gastgewerbe sowie Vereinfachungen für die Branche. Konkret gibt es nunmehr zum Beispiel die Möglichkeit der Bildung von Warengruppen wie „Bier“, „Wein“ oder „Cocktails“. Auch wird festgehalten, dass bei Biergärten mit Selbstbedienung keine Einzeldokumentationspflicht besteht, wenn eine offene Ladenkasse geführt wird. Bei EC-Karten-Umsätzen genügt es, wenn die unbaren Geschäftsvorfälle auf dem Z-Bon erkenntlich gemacht werden. Hervorzuheben ist auch die Nichtaufzeichnungspflicht von „Sofortstorni - Zeilenstorno“. Zudem gibt es hinsichtlich des Themas Kellner-Portemonnaie eine klare, praktische und zudem umsetzbare Handhabung.www.dehoga-bayern.de

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