Branchennews | 16.07.2020

Fristverlängerung in sieben Ländern

Karte bezahlen Cafe Gastro Spätestens ab Oktober dieses Jahres sollten ursprünglich alle Aufzeichnungs- und Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung – kurz TSE – verfügen, um manipulationssicher zu sein. In sieben Bundesländern wurde die Frist nun verlängert, weitere könnten folgen / Motivbild: www.pexels.com

Gastronomen und Kassenhersteller bereiteten sich mit Hochdruck auf die Einführung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) mit dem bisherigen Stichtag am 30. September 2020 vor. Wie fiskaly nun mitteilt, haben sieben Bundesländer entschieden, die Frist bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Weitere Länder könnten folgen.

Spätestens ab Oktober dieses Jahres sollten ursprünglich alle Aufzeichnungs- und Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung – kurz TSE – verfügen, um manipulationssicher zu sein. Nun gibt es Aufschub für diesen straffen Zeitplan: Die Oberfinanzminister Hessens, Bayerns, Nordrhein-Westfalens, Hamburgs und Niedersachsens haben sich darauf verständigt, die Übergangsfrist für die Implementierung einer TSE bis Ende März 2021 zu verlängern. Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sind diesen ersten fünf Bundesländern bereits gefolgt. Sieben weitere Bundesländer arbeiten derzeit ebenfalls an einer solchen Lösung. Voraussetzung für diese längere Friste ist zum Beispiel die Integration einer Cloud-TSE.

Sicherheit statt Verunsicherung

Generell gilt: Die Ausstattung von elektronischen Aufzeichnungssystemen mit einer TSE ist umgehend durchzuführen; eine Verzögerung wird vom Finanzministerium nicht geduldet. Unter den folgenden Voraussetzungen wird das Fehlen einer zertifizierten TSE am Aufzeichnungssystem bis 31. März 2021 jedoch toleriert:

- Eine Cloud-TSE soll eingebaut werden, ist aber nachweislich noch nicht verfügbar. Dies trifft etwa auf Cloud-TSE von fiskaly zu, welche auf der Website des BSI den Status „In Zertifizierung“ aufweist. Die Lösung kann bereits integriert werden. Die Zertifizierung soll in den kommenden Monaten vollständig abgeschlossen sein.

- Eine TSE wurde bestellt beziehungsweise ein Kassenhersteller wurde mit dem verbindlichen und fristgerechten Einbau einer TSE der beauftragt.

Ein Nachweis für eine solche verbindliche Bestellung kann ein beidseitig unterzeichneter Vertrag sein. Mit dieser Option auf weitere Fristverlängerung reagieren die Finanzminister auf den Umstand, dass Cloud-Kassen in den Regulatorien bislang weitgehend ignoriert wurden.

Durch die anstehende Veröffentlichung der neuen Schutzprofile für Cloud-TSEs sowie der Tatsache, dass die Länder mit den jüngsten Erlassen die Markt-Verfügbarkeit von Cloud-TSEs adressieren, wird nun auch eine zeitgemäße und zukunftsfähige Umsetzung der KassenSichV ermöglicht.

Die bislang herrschende Unsicherheit und Eile machten sich laut fiskaly Hardware-Hersteller zunutze, um noch schnell ihre alte Hardware zu barer Münze zu machen. Es kursierten Fehlinformationen und Behauptungen wie „kein Cloud-Anbieter könne eine zertifizierte Lösung anbieten“, „ein Betrieb der SMAERS im Kontext des Aufzeichungssystems im Rechenzentrum ist nicht zulässig“ oder „Trusted Platform Module (TPM) sind für die Einhaltung der KassenSichV eine zwingende Voraussetzung“. fiskaly stellt klar: Diese Aussagen sind nicht wahr. Solche Versuche, Unsicherheiten am Markt zu schüren, seien nicht verwunderlich – der Markt der Kassenhersteller ist groß und hart umkämpft. Wem es gelang, die verunsicherten Kunden zu erreichen, der konnte bislang noch vor Ablauf der Frist seine Hardware-Lösungen verkaufen und den Kunden für Jahre an sich binden.

Mit der angekündigten Fristverlängerung für bestellte Cloud-TSEs profitieren Kassenhersteller, die auf sie setzen, von einer langanhaltenden Sorgenfreiheit. Denn wer auf die Cloud setzt, integriert nur ein Stück Software statt tausender Hardware-Sticks. Die Vorteile einer Cloud-Lösung: Sie ist einfach zu integrieren, kann neue Schutzprofile zukünftiger Zertifizierungsrichtlinien via Update einpflegen, unterstützt jede Systemarchitektur und erfordert keine teuren Hardware-Wechsel.

www.fiskaly.com


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Branchennews Fristverlängerung in sieben Ländern Gastronomen und Kassenhersteller bereiteten sich mit Hochdruck auf die Einführung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) mit dem bisherigen Stichtag am 30. September 2020 vor. Wie fiskaly nun mitteilt, haben sieben Bundesländer entschieden, die Frist bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Weitere Länder könnten folgen.Spätestens ab Oktober dieses Jahres sollten ursprünglich alle Aufzeichnungs- und Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung – kurz TSE – verfügen, um manipulationssicher zu sein. Nun gibt es Aufschub für diesen straffen Zeitplan: Die Oberfinanzminister Hessens, Bayerns, Nordrhein-Westfalens, Hamburgs und Niedersachsens haben sich darauf verständigt, die Übergangsfrist für die Implementierung einer TSE bis Ende März 2021 zu verlängern. Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sind diesen ersten fünf Bundesländern bereits gefolgt. Sieben weitere Bundesländer arbeiten derzeit ebenfalls an einer solchen Lösung. Voraussetzung für diese längere Friste ist zum Beispiel die Integration einer Cloud-TSE.Sicherheit statt VerunsicherungGenerell gilt: Die Ausstattung von elektronischen Aufzeichnungssystemen mit einer TSE ist umgehend durchzuführen; eine Verzögerung wird vom Finanzministerium nicht geduldet. Unter den folgenden Voraussetzungen wird das Fehlen einer zertifizierten TSE am Aufzeichnungssystem bis 31. März 2021 jedoch toleriert:- Eine Cloud-TSE soll eingebaut werden, ist aber nachweislich noch nicht verfügbar. Dies trifft etwa auf Cloud-TSE von fiskaly zu, welche auf der Website des BSI den Status „In Zertifizierung“ aufweist. Die Lösung kann bereits integriert werden. Die Zertifizierung soll in den kommenden Monaten vollständig abgeschlossen sein.- Eine TSE wurde bestellt beziehungsweise ein Kassenhersteller wurde mit dem verbindlichen und fristgerechten Einbau einer TSE der beauftragt.Ein Nachweis für eine solche verbindliche Bestellung kann ein beidseitig unterzeichneter Vertrag sein. Mit dieser Option auf weitere Fristverlängerung reagieren die Finanzminister auf den Umstand, dass Cloud-Kassen in den Regulatorien bislang weitgehend ignoriert wurden.Durch die anstehende Veröffentlichung der neuen Schutzprofile für Cloud-TSEs sowie der Tatsache, dass die Länder mit den jüngsten Erlassen die Markt-Verfügbarkeit von Cloud-TSEs adressieren, wird nun auch eine zeitgemäße und zukunftsfähige Umsetzung der KassenSichV ermöglicht.Die bislang herrschende Unsicherheit und Eile machten sich laut fiskaly Hardware-Hersteller zunutze, um noch schnell ihre alte Hardware zu barer Münze zu machen. Es kursierten Fehlinformationen und Behauptungen wie „kein Cloud-Anbieter könne eine zertifizierte Lösung anbieten“, „ein Betrieb der SMAERS im Kontext des Aufzeichungssystems im Rechenzentrum ist nicht zulässig“ oder „Trusted Platform Module (TPM) sind für die Einhaltung der KassenSichV eine zwingende Voraussetzung“. fiskaly stellt klar: Diese Aussagen sind nicht wahr. Solche Versuche, Unsicherheiten am Markt zu schüren, seien nicht verwunderlich – der Markt der Kassenhersteller ist groß und hart umkämpft. Wem es gelang, die verunsicherten Kunden zu erreichen, der konnte bislang noch vor Ablauf der Frist seine Hardware-Lösungen verkaufen und den Kunden für Jahre an sich binden.Mit der angekündigten Fristverlängerung für bestellte Cloud-TSEs profitieren Kassenhersteller, die auf sie setzen, von einer langanhaltenden Sorgenfreiheit. Denn wer auf die Cloud setzt, integriert nur ein Stück Software statt tausender Hardware-Sticks. Die Vorteile einer Cloud-Lösung: Sie ist einfach zu integrieren, kann neue Schutzprofile zukünftiger Zertifizierungsrichtlinien via Update einpflegen, unterstützt jede Systemarchitektur und erfordert keine teuren Hardware-Wechsel.www.fiskaly.com

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