Branchennews | 13.11.2019

„Ein wichtiger Beitrag“

NGG Vorsitzender Guido Zeitler Guido Zeitler / Foto: NGG

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt den Kompromiss, den die Bundesregierung nach zähem Ringen bei der Grundrente gefunden hat. „Das ist ein wichtiger Beitrag für die Anerkennung der Lebensleistung von 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen und sorgt für mehr Gerechtigkeit im Rentensystem“, sagt der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler.

Vor allem Frauen und Ostdeutsche mit niedrigem Einkommen, die beispielsweise im Gastgewerbe oder im Bäckerhandwerk jahrzehntelang hart gearbeitet haben, würden jetzt von einer Rente oberhalb der Grundsicherung profitieren. „Das Modell ist ein wichtiger Beitrag für mehr Gerechtigkeit im Rentensystem. Es würdigt die Leistung derer, die ein Leben lang in die Rentenkasse eingezahlt haben und verhindert ein Ausufern der Altersarmut“, betont der NGG-Vorsitzende.

Kritik äußert Zeitler daran, dass die Partnereinkommen berücksichtigt werden: „Dies steht dem Rentenprinzip entgegen, nach dem Beitragszahler einen individuellen Leistungsanspruch erwerben und ist Ausdruck eines antiquierten Frauenbildes.“ Bei der normalen Altersrente mache auch niemand die Zahlung vom Einkommen des Ehepartners abhängig. Die geplante Einkommensprüfung auf Basis der Daten der Finanzämter verkompliziere zudem das ganze Procedere.

www.ngg.net


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Branchennews „Ein wichtiger Beitrag“ Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt den Kompromiss, den die Bundesregierung nach zähem Ringen bei der Grundrente gefunden hat. „Das ist ein wichtiger Beitrag für die Anerkennung der Lebensleistung von 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen und sorgt für mehr Gerechtigkeit im Rentensystem“, sagt der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler.Vor allem Frauen und Ostdeutsche mit niedrigem Einkommen, die beispielsweise im Gastgewerbe oder im Bäckerhandwerk jahrzehntelang hart gearbeitet haben, würden jetzt von einer Rente oberhalb der Grundsicherung profitieren. „Das Modell ist ein wichtiger Beitrag für mehr Gerechtigkeit im Rentensystem. Es würdigt die Leistung derer, die ein Leben lang in die Rentenkasse eingezahlt haben und verhindert ein Ausufern der Altersarmut“, betont der NGG-Vorsitzende.Kritik äußert Zeitler daran, dass die Partnereinkommen berücksichtigt werden: „Dies steht dem Rentenprinzip entgegen, nach dem Beitragszahler einen individuellen Leistungsanspruch erwerben und ist Ausdruck eines antiquierten Frauenbildes.“ Bei der normalen Altersrente mache auch niemand die Zahlung vom Einkommen des Ehepartners abhängig. Die geplante Einkommensprüfung auf Basis der Daten der Finanzämter verkompliziere zudem das ganze Procedere.www.ngg.net

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