Markt & Produkte | 11.10.2019

Beratungsförderung im Gastgewerbe

pixabay INTERHOGA Angebot Beratung Förderung Gastgewerbe Gastronomie Motivbild: www.pixabay.com

Die Selbstständigkeit im Gastgewerbe stellt viele Unternehmer vor große Herausforderungen – vom klassischen und Social-Media-Marketing, über die Organisation und Fachkräftesicherung bis hin zu Themen wie Datenschutz, Digitalisierung und Betriebsübergabe. Hierfür gibt es ein Förderprogramm der INTERHOGA.

Bei der Umsetzung aktueller Herausforderungen im eigenen Unternehmen kann ein Betriebsberater Hilfestellung leisten. Mit dem Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ können Unternehmen, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen, einen Beratungskostenzuschuss erhalten.

Mit dem Förderprogramm werden folgende Beratungsschwerpunkte gefördert:

Allgemeine Beratungen

zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • - von Frauen oder
  • - von Migranten/Migrantinnen oder
  • - von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden

 

Außerdem Beratungen

  • - zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund
  • - zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter/innen mit Behinderung
  • - zur Fachkräftegewinnung/-sicherung
  • - zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • - zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
  • - zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz

 

Unternehmenssicherungsberatung

  • - Unternehmen in Schwierigkeiten zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit

 

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) und dem Standort des Unternehmens.

 

Bemessungsgrundlage

Fördersatz*

maximaler Zuschuss

 Jungunternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt

 4.000 €

 80%

 3.200 €

 60%

 2.400 €

 50%

 2.000 €

 Bestandsunternehmen
ab dem 3. Jahr nach
Gründung

 3.000 €

 80%

 2.400 €

 60%

 1.800 €

 50%

 1.500 €

  Unternehmen in  Schwierigkeiten
unabhängig von Alter und Standort

 3.000 €

 90%

 2.700 €

*Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent

Die INTERHOGA, als zuständige Leitstelle für das Gastgewerbe, informiert interessierte Unternehmen über die Voraussetzungen, Anforderungen und das Antragsverfahren.

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm:

http://www.interhoga.de/beratungsfoerderung/foerderung-von-unternehmensberatungen/

www.interhoga.de


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Markt & Produkte Beratungsförderung im Gastgewerbe Die Selbstständigkeit im Gastgewerbe stellt viele Unternehmer vor große Herausforderungen – vom klassischen und Social-Media-Marketing, über die Organisation und Fachkräftesicherung bis hin zu Themen wie Datenschutz, Digitalisierung und Betriebsübergabe. Hierfür gibt es ein Förderprogramm der INTERHOGA.Bei der Umsetzung aktueller Herausforderungen im eigenen Unternehmen kann ein Betriebsberater Hilfestellung leisten. Mit dem Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ können Unternehmen, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen, einen Beratungskostenzuschuss erhalten.Mit dem Förderprogramm werden folgende Beratungsschwerpunkte gefördert:Allgemeine Beratungenzu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.Spezielle BeratungenHierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die - von Frauen oder - von Migranten/Migrantinnen oder - von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden Außerdem Beratungen - zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund - zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter/innen mit Behinderung - zur Fachkräftegewinnung/-sicherung - zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf - zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit - zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz Unternehmenssicherungsberatung - Unternehmen in Schwierigkeiten zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) und dem Standort des Unternehmens.   Bemessungsgrundlage Fördersatz* maximaler Zuschuss  Jungunternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt  4.000 €  80%  3.200 €  60%  2.400 €  50%  2.000 €  Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung  3.000 €  80%  2.400 €  60%  1.800 €  50%  1.500 €   Unternehmen in  Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort  3.000 €  90%  2.700 € *Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 ProzentDie INTERHOGA, als zuständige Leitstelle für das Gastgewerbe, informiert interessierte Unternehmen über die Voraussetzungen, Anforderungen und das Antragsverfahren.Ausführliche Informationen zum Förderprogramm:http://www.interhoga.de/beratungsfoerderung/foerderung-von-unternehmensberatungen/www.interhoga.de

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