Verbände Aktuell | 09.11.2018

Bayern: Beurteilung des Koalitionsvertrages

Der bayerische Landtag / Motivbild: www.pixabay.com

Der DEHOGA Bayern begrüßt die Koalitionsvereinbarung zwischen CSU und Freie Wähler. Der Koalitionsvertrag lege einen Schwerpunkt auf den Mittelstand und damit das Gastgewerbe als Rückgrat der heimischen Tourismuswirtschaft.

Diese wird im Kapitel „Für eine erfolgreiche Wirtschaft“ besonders hervorgehoben. Die Forderung des DEHOGA Bayern nach einer Fortsetzung der Tourismusoffensive mit dem angekündigten Gaststättenmodernisierungsprogramm als Förderprogramm für die Gastronomie und der kostenfreien „Blitzlicht-Beratung“ als Potential- und Schwachstellenanalyse wird im Koalitionsvertrag aufgegriffen. Auch die Unterstützung von Existenzgründern ist explizit genannt. Die Verlagerung der Gestattungspraxis von der Kommune zu den Landratsämtern wurde erwartungsgemäß nicht berücksichtigt. Dies hatten beide Parteien bereits beim DEHOGA Bayern-Wahl-Check so angekündigt. Die Forderung nach einer besseren Nutzung der Potenziale des Tourismus wird mit der Nennung des neuen bayerischen Zentrums für Tourismus entsprochen. Hier hätte jedoch noch deutlicher die Entwicklung einer zukunftsorientierten Tourismusstrategie aufgegriffen werden können.

Der vom Verband geforderte Bürokratieabbau wird an mehreren Stellen konkret benannt und auch mit Maßnahmen hinterlegt. So wird beispielsweise der vom DEHOGA Bayern angeregte Praxis-Check eingeführt. Zudem werden Bundesratsinitiativen zur Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge sowie zur Verringerung der ausufernden Bürokratie im Bereich der Mindestlohn-Dokumentation geprüft. Die vom DEHOGA Bayern erwünschte Clearing- oder Beschwerdestelle bei Betriebsprüfungen wurde nicht aufgenommen. Hingegen hat der Brandschutz an vielen Stellen Berücksichtigung gefunden.

Beim Verbraucherschutz ist das klare Bekenntnis zu Anreizen statt Verboten verankert. Eine eindeutige Ablehnung von sogenannten „Transparenzsystemen“ fehlt zwar im Koalitionsvertrag, diese haben jedoch beide Parteien im Wahl-Check abgegeben. Beim Thema Fachkräftemangel soll das Potential insbesondere bei Migranten verstärkt genutzt werden. Leider fehlen laut DEHOGA Bayern konkrete Forderungen für das geplante Fachkräftezuwanderungsgesetz, auch wenn die explizite Berücksichtigung des Gastgewerbes im Wahl-Check zugesichert wurde.

Erfreulich sei das klare Bekenntnis zur beruflichen Bildung. So soll in die berufliche Bildung noch mehr investiert und die für das Gastgewerbe maßgebliche duale Ausbildung gestärkt werden. Die vom DEHOGA Bayern geforderte Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Sachwertbezüge auf Kost & Logis für Auszubildende wird fortgesetzt und weiter unterstützt. Hinsichtlich der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes fehlt zwar das konkrete Bekenntnis zur Initiierung einer Bundesratsinitiative, jedoch ist explizit der Wunsch nach mehr Flexibilität für Arbeitgeber und mehr Selbstbestimmung für Arbeitnehmer aufgenommen. Vor allem soll die besondere Situation im Hotel- und Gaststättengewerbe berücksichtigt werden.

Leider fehle das klare Bekenntnis zu gleichen Steuern für Essen. Es ist lediglich von Steuererleichterungen die Rede. Bezüglich der Beibehaltung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen ist es erfreulich, dass jegliche Steuererhöhungen abgelehnt werden und damit der Forderung der Hotellerie voll entsprochen wird. Ebenso wurde der Appell des Verbandes nach fairen Wettbewerbsbedingungen insbesondere in Bezug auf einen Ordnungsrahmen für die Plattformökonomie aufgegriffen. Auch wurde der Bedarf nach Ausbau der digitalen Infrastruktur in vollem Umfang im Koalitionsvertrag berücksichtigt.

www.dehoga-bayern.de


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